Elterngeld / ALG I

Hallo ihr Lieben,

vllt. kann mir jmd. die folgende Frage beantworten: ich beziehe vom 02.07.2020 - 01.07.2021 Elterngeld. Ab 02.07.2021 dann Arbeitslosengeld I. Wenn ich beispielsweise im Juni 2022 ein zweites Kind bekommen würde, hätte ich dann überhaupt Anspruch auf Elterngeld und wonach würde es sich bemessen?

Danke :)

LG, Maemi

1

Hallo,
ALG1 ist eine Lohnersatzleistung wie Elterngeld und geht damit mit 0€ in die Berechnung ein. Du würdest dann 300€ Elterngeld erhalten, das ist der Mindestsatz.

2

Danke!
Wenn man vom ET (z.b. 01.06.2022) 12 Monate zurück geht, fällt noch der ein oder andere Monat 2020 in den Elterngeldbezug für das erste Kind. Wenn ich das richtig verstanden habe, würden diese dann "ausgeklammert" werden und durch die Monate vorher ersetzt werden (wo ich voll berufstätig war). Bei der Berechnung des Elterngeldes für das zweite Kind müssten dann doch diese "Berufs-Monate" mit berücksichtigt werden oder macht der ALG I-Bezug das zu Nichte und es bleibt bei den 300 Euro Elterngeld? Vielleicht sollte ich auch einfach mal bei der Elterngeldstelle nachfragen. Haha :)

LG, Maemi

3

*Sorry, sollte 2021 heißen.

weiteren Kommentar laden