Elternzeit trotz Unterhaltsverpflichtungen

Hallo, ich hätte da eine etwas komplizierte Frage und hoffe, dass jemand eine ähnliche Konstellation hatte und ... nunja, einen Rat hat.

Ich bin zwei Personen zum Unterhalt verpflichtet:
A. mein Exmann, der leider nur gaaaanz wenig verdient und deshalb noch bis 2023 Geld von mir bekommt.
B. mein Erwachsener Sohn, der keine abgeschlossene Berufsausbildung hat und deshalb noch bis längstens 2024 Geld von Mama bekommt.

Mein Mann ist ebenfalls zwei Personen zum Unterhalt verpflichtet:
C. Kind 1, zur Geburt unseres gemeinsamen Kindes 12.
D. Kind 2, zur Geburt unseres gemeinsamen Kindes 8.

Wir verdienen gleich.

Wir möchten die Elternzeit hälftig aufteilen (ursprünglich wollte ich nur sechs Monate zu Hause bleiben, befürchte aber, dass das meinem Mann nicht erlaubt wird) und das Elterngeld auf 20 Monate auszahlen lassen.

Wie ist der genaue Ablauf? Ich muss, denke ich, mit einem Anwalt beim Familiengericht eine Änderung des Unterhalts für A beantragen, da ich in meiner Elternzeit nicht genug Geld bekomme. B verdient zum Glück normal und erhält zudem von seinem Erzeuger (nicht A) Geld, was mir zusteht, da er 18 Jahre lang nicht für das Kind gezahlt hat und seine Schulden bei mir jetzt dem Kind überweist.
Mein Mann muss beim Jugendamt eine Änderung des Unterhalts für die Kinder beantragen (eine Stufe zurück in der Düsseldorfer Tabelle) und gleichzeitig für seine Elternzeit beantragen, dass er keinen Unterhalt zahlt? Seine Exfrau würde für D Unterhaltsvorschuss bekommen, C ist bereits über der Altersgrenze.

Sehe ich das mit den Anträgen richtig? Hatte jemand Probleme, Elternzeit zu nehmen und wurde vom Gericht gezwungen, das Kind fremdbetreuen zu lassen, um den anderen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen?

Das soll nicht so bös sein, wie es vielleicht rüberkommt, ich bin nur so ein extremer Kopfmensch, dass ich auf alles vorbereitet sein will und genau wissen will, wie und wann etwas passiert.

Ratlose Grüße, Lady.

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Kind C ist nicht unterhalb der Grenze. Unterhaltsvorschuss wird mittlerweile bis zum 18. Lebensjahr gezahlt.

Darf ich ehrlich sein? Ich würde zusehen, dass dein Mann bis zu seiner Elternzeit einen zusätzlichen 450E Job annimmt. Auf mich wirkt es so, als übernehmt ihr euch mit dem Kind, denn eigentlich könnt ihr es euch gar nicht leisten. Dann den Unterhalt für bereits vorhandene Kinder kürzen zu wollen und das auf Kosten der Allgemeinheit...nun ja, finde ich schwierig.

Meiner Meinung nach solltet ihr in erster Linie zusehen, wie ihr euren Verpflichtungen nachkommt, bevor ihr über 20 Monate Elternzeit nachdenkt.

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Was macht dein Erwachsener Sohn? Er ist nicht mehr priviligiert, heißt, er kommt in der Unterhaltsfolge nach minderjährigen Kindern und Ehepartnern, Exparnern.

Wenn er gar nichts macht, hat er auch keinen Anspruch auf Unterhalt!!

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Er arbeitet, das habe ich geschrieben. Aber er schafft eine Ausbildung (erst mit abgeschlossener Berufsausbildung erlischt der Unterhaltsanspruch) nicht, da er Autist ist und seine Interessen mit seinen Fähigkeiten kollidieren. Dennoch übt er einen ganz normalen Job aus, aber halt naja ... mäßig bezahlt. Keine Angst, sein Anspruch besteht und daran gibt es nichts zu rütteln. Es gibt leider immer wieder Menschen, die durchs Raster fallen.

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OK, dann aber aufgrund seiner Behinderung.

Kommst du denn mit deinem Selbstbehalt hin, wenn du beiden Unterhalt zahlst?

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"Mein Mann muss beim Jugendamt eine Änderung des Unterhalts für die Kinder beantragen (eine Stufe zurück in der Düsseldorfer Tabelle) "

Ja, das kann er machen. Wenn es einen Titel gibt, wird er aber nicht einfach so geändert.


"und gleichzeitig für seine Elternzeit beantragen, dass er keinen Unterhalt zahlt? Seine Exfrau würde für D Unterhaltsvorschuss bekommen, C ist bereits über der Altersgrenze."

Nö. Warum soll die Allgemeinheit zahlen? Elternzeit muss man sich leisten können. Und die Idee, das seine anderen Kinder bzw. Exfrau dann eben Unterhaltsvorschuss bekommen, finde ich schon ziemlich ..... nun ja. So funktioniert es nicht. Ich denke es wird sein normales Gehalt zur Unterhaltsberechnung herangezogen. Vielleicht solltet ihr eure Planung nochmal überdenken.

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Da gibt es aber entsprechende Rechtssprechung dazu. Ich meine, einer von uns beiden kann seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen in der Zeit. Wer entscheidet denn, wer wichtiger ist?

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20 Monate sind eben mehr als ihr euch leisten könnt. Und das wollt ihr ernsthaft auf die Kinder abwälzen? Wir reden ja hier nicht von Arbeitslosigkeit oder Krankheit. Und das wird ihm/euch auch das Jugendamt bzw. das Gericht so vorhalten.

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Du wirst hier keine sicheren Antworten bekommen. Lasst euch beim Jugendamt beraten. Ich habe auch von einem Urteil gelesen, dass EZ trotz Unterhaltsverpflichtung möglich ist, aber das ist so speziell dass ich das rechtlich klären lassen würde.

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Außerhalb des Urbia-Universums gibt es dazu klare Urteile.
Ja, euch steht die Elternzeit zu und die anderen Unterhaltsberechtigten müssen dann mit Kürzungen oder gar kompletter Streichung klarkommen.

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Was ich persönlich nicht OK finde. Kinder(alle) sollte man sich leisten können. Hier geht es auf Kosten der vorhandenen.
Warum muss der Mann der Te auch Ez nehmen? Er hat 2 minderjährige zu versorgen.
Beide haben unterhaltsverpflichtungen. Dann sollten beide nicht in Ez gegen, sondern nur einer.
Bei dem EG sind sie eh schon am unteren Einkommen.
Auch wenn es rechtens ist.

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Stimmt, nur deine persönliche Meinung ist und bleibt eben nicht identisch mit dem Gesetz oder der aktuellen Rechtssprechung.

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Wenn B normal verdient, warum musst du dann noch zahlen?
Irgendwas ist da komisch.

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Bedenkt bitte, dass er den Unterhaltsvorschuss so oder so zahlen muss. Das Geld holen sie sich wieder, sobald er wieder genug verdient.

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Wenn er 860 Euro EG bekommt, ist sein Verdienst nicht so hoch, das er 3 Kindern angemessen Unterhalt zahlen kann.
Geschweige denn, den Unterhaltsvorschuss zurück zahlen

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Das ist egal, den holen sie sich sobald er wieder zahlen kann und zur Not in Raten.
Nur auszubildende sind mittlerweile von der Rückzahlung ausgenommen, sonst zahlt das Elternteil immer den Unterhaltsvorschuss zurück sobald er kann. Die Schulden verjähren auch nicht und zur Not wird gepfändet. Geht ganz schnell.

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