Beschäftigungsverbot - Corona

Hallo, wurde jemandem aufgrund der Pandemie ein Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt ausgesprochen ? Die Zahlen steigen.. und ich bekomme es etwas mit der Angst zu tun was das Arbeiten und auf Leute treffen angeht. mein Mann wird geimpft um mich zu schützen.. Aber den Kollegen muss man sich weiterhin aussetzen ?

Hat da jemand Erfahrungen ?

Liebe Grüße

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Also ich hab gelesen in Bayern ist das zumindest so wenn du im Einzelhandel bist oder in Gärtnerei Blumenläden oder beim Bäcker die Läden die jetzt trotz Notbremse offen haben und du mit Kunden in Kontakt bist , sofort ein bv bekommen . Man ist ja da nicht anders einzusetzen . Man kann ja da mein homeoffice machen . Ansonsten muss der Chef schauen wo er dich einsetzten kann ohne dich zu gefährden . Da hat glaub ich der Frauenarzt nichts zu melden .

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Nicht der Frauenarzt ist für den Arbeitsplatz zuständig, das ist nach wie vor der Arbeitgeber.
Wenn es eins gibt, dann von ihm.

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Ich habe (in Baden Württemberg) von meinem Gyn ein ärztliches Attest bekommen. Dies ist bzw war ein vorläufiges individuelles Beschäftigungsverbot. Dann erfolgt im Normalfall die Gefährdungsbeurteilung. In meinem Fall darf ich wg Corona nicht mehr arbeiten. Aber jeder Bundesland hat seine eigenen Regeln. Am Besten ist, du informierst dich auf der Homepage deines Bundeslandes oder bei deinem Gyn.

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Nein, die Regeln sind überall gleich. Die Handlungsempfehlungen können unterschiedlich sein, aber letztendlich muss immer eine Gefährdungsbeurteilung durch den AG durchgeführt werden, auch ohne Attest vom Arzt. Der Arzt hat damit nämlich eigentlich gar nichts zu tun. Er wird erst tätig, wenn der AG untätig bleibt.

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Was arbeitest du denn? Im
Büro könntest du ja ein eigenes für dich haben. Oder Home Office dann kannst du weiter arbeiten

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Im Büro kannst du die Abstandsregeln einhalten sowie Masken tragen. Beides macht man in der Regel zu Hause nicht - von daher ist der Vergleich sehr unpassend.

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Ergänzung: Aber vielleicht führst du einmal genauer aus, was für einen Job genau du hast. Ob Callcenter oder Intensivpflege ist ja schon ein Unterschied.

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Was machst du denn beruflich?
Wenn, dann ist so und so dein AG zuständig, nicht der Arzt.

LG