Elternzeit schriftlich einreichen bei der arbeit aber wie?

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Hey Mädels, bei mir im Vertrag steht das man die Lage angeben soll, was ich rot markiert habe. Wie ist das gemeint ? Was soll ich dies bezüglich schreiben?

Ich möchte direkt im Anschluss nach dem
Mutterschutz in elternzeit für zwei Jahre. Und mein Mann für zwei Monate, muss ich das angeben? Wegen dem Absatz da unten bin ich verwundert 🙈

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Huhu, du gibst die Zeit in Lebensmonate an die du zu Hause bleiben willst. Dein Mann muss das entsprechend bei seinem AG angeben.
Wenn dein Baby am 15.04. geboren wird beantragst du Elternzeit für den 03. - 26. Lebensmonat ( 15.06.21 - 14.06.23)

Ich hoffe das hilft dir weiter.

Vg eli

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Das stimmt nicht ganz. Der Mutterschutz wird auf die Elternzeit angerechnet. Beantragt werden muss in diesem Fall gleich ab tatsächlicher Entbindung, also Geburtstag des Kindes.

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Stimmt auch nicht.

Elternzeit wird nicht beantragt und sie beginnt nach dem Mutterschutz!

Wenn du Elternzeit ab Geburt anmeldest hast du 1. die Frist verpasst und 2. bei einem fiesen AG finanziellen Schaden.

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Hallo, ist das ein Passus in deinem Arbeitsvertrag? Bissl komisch 🤔
Also gesetzlich ist es so, dass du spätestens bis 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit deinem schriftlichen Antrag (Formblatt, email) abgeben musst.
Mit der Lage ist die Ausgestaltung gemeint. Möchtest du die ersten beiden Jahre komplett zuhause bleiben oder möchtest du während der Elternzeit arbeiten? Das musst du mit angeben. Für das dritte Jahr musst du dich nicht gleich festlegen. Du kannst das 3. Jahr auch über den 3. Geburtstag des Kindes übertragen. Aber festlegen musst du dich vorerst nur für die ersten beiden Jahre. Die Elternzeit wird der dem Mutterschutz angerechnet, wenn du gleich nach dem Mutterschutzdie Elternzeit nehmen möchtest. Sie beginnt mit dem tatsächlichen Geburtstag des Kindes und endet immer einen Tag vor dem 2. bzw. 3. Geburtstag des Kindes. Je nach Beantragung.
Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.
LG

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Die ersten beiden Antworterinnen sollten vielleicht mal im entsprechenden Gesetz nachlesen.

Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz. Da allerdings dessen Länge mit einberechnet wird endet sie bei ganzen Jahren immer 1 Tag vorm Geburtstag des Kindes. Elternzeit wird auch nicht beantragt sondern angemeldet.

Du setzt einfach ein Schreiben auf „... hiermit melde ich Elternzeit im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist an bis zum xx.xx.xx. ...“

Du hast dafür Zeit bis nach der Geburt, genau gesagt bis 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes. Verbindlich anmelden kannst du auch erst dann, da du die Daten vorher nicht hast.

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Ach ja, du musst auch nicht angeben, ob du arbeiten möchtest in deiner Elternzeit.

Das kannst du später beantragen.

Dein Mann hat mit deiner Elternzeit nichts zu tun, seine muss er bei seinem AG anmelden.

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Hallo,
und wenn es um Elterngeld geht, ist es dann so, dass man bei 2 Jahren Elternzeit auch für die gesamte Zeit Geld erhält? Zuerst zwei Monate noch vom Mutterschutz das volle Gehalt und danach das anteilige Elterngeld für 22 weitete Monate? So dass man wirklich jeden Monat in den 2 Jahren sein Geld erhält?
Ich blicke nämlich langsam nichtmehr durch...
Danke!

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Huhu!
Ich habe damals einfach einen Brief an den ag geschrieben mit den Informationen über den Geburtstag und wie lange ich elternzeit nehmen werde, die Geburtsurkunde in den Anhang!
Sie haben mir dann ein vorgefertigtes Formular (bezüglich elternzeit) geschickt, welches ich ausgefüllt zurück schicken musste!

Lg
Mit 💖 2 Jahre & 💙 21+4