Gesetzliche Betreuung pauschale Aufwandsentschädigungen beantragen

Hallo ihr lieben,

wir beziehen aufstockende Leistungen nach dem SGBII. Ich bin gesetzliche Betreuerin für meine Mutter und werde das erste mal einen Antrag auf Pauschale Aufwandsentschädigung stellen.
Ich möchte gern wissen, ob mir das angerechnet wird.

Oder sollte ich die pauschale Aufwandsentschädigung gar nicht beantragen? Was meint ihr?

Hat jemand Erfahrungen und kann berichten?

Vielen Dank im Voraus

LG

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Ich bin auch Betreuerin meines Vaters und kenne das gar nicht. Wer soll dir dieses Geld denn zahlen?

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Kannst mal nach aufwandsentschädigung bei betreuung googlen...wird beim Amtsgericht beantragt wenn ich mich nicht irre. Bezahlt wird das aus der gleichen Kasse die auch einen familienfremden Betreuer zahlen würde wenn es niemanden gäbe der die Aufgabe freiwillig übernimmt.

An die TE

Ich kann dir leider nicht sagen ob das angerechnet wird. Frag doch beim jobcenter einfach nach

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Wenn die Mutter ausreichend Vermögen haben sollte, würde sie es sicher zahlen müssen.?

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Ich würde mich dann auch beim Jobcenter erkundigen.
Aufwamdsentschädigungen sind meines Wissens nach nicht anrechenbar. Eventuell musst du aber beim JC glaubhaft darlegen können, welche Aufwendungen du hattest.

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Hallo,
das ist eine Aufwandsentschädigung und kein Einkommen. Man zahlt dir also eine kleine Pauschale für die dir entstandenen Kosten. Das deckt ja noch nicht mal deine Kosten komplett.
Da du als Betreuer wirklich auch zur Verantwortung gezogen wirst, wenn etwas nicht stimmt, musst du nun nicht noch das Porto aus deiner eigenen Tasche bezahlen.

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Ich bin eher in den Foren unterwegs, wo Eltern ihre pflegebedürftigen Kinder (jeden Alters) pflegen. Klar wird dann die Betreuung bei den Allermeisten auch ein Thema. Aber ich kenne dort gar keinen, der die Pauschale nicht beantragt hat.

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Die Aufwandsentschädigung musst du bis Ende März beantragen oder aus dem Vermögen Deiner Mutter zahlen. Rufe am besten Mal beim Amtsgericht an.

Ob diese Entschädigung bei AlG angerechnet wird, kann ich dir nicht sagen. Rufe hier am besten bei der zuständigen Behörde an.