PKV und GKV - in der Elternzeit

Wir könnten online nicht so viel finden, daher die Frage hier:
Ich bin bei der PKV, mein Mann bei der GKV, beide über der Beitragsbemessungsgrenze.

Wir würden das Kind lieber über meinen Mann in der GKV versichern, haben aber erfahren, dass das nur geht, solang er mehr verdient (als ich). Soweit verständlich. Was ist aber mit der Elternzeit? Wir wollten sie uns zu je 7 Monaten einteilen. Was passiert nach dem Ende meiner Elternzeit? Denn dann würde er ja deutlich weniger bekommen. Müssten wir das Kind echt nach 7 Monaten (und nur für diese 7 Monate ?!) über die PKV versichern?

Danke für eure Erfahrungen

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Bei uns ist es so: ich bin in der PKV, mein Mann freiwillig in der GKV. Beide Einkommen liegen über der BMG, unser Sohn war zunächst bei mir in der PKV versichert, dann hat eine Zeitlang mein Mann mehr verdient und wir haben unseren Sohn bei ihm mitversichert. Dann mussten wir jährlich unser beider Einkommen nachweisen und irgendwann wurde die Familienversicherung für unseren Sohn wieder aufgehoben, weil mein Einkommen wieder höher ist. Bei der Prüfung, wer wann mehr verdient, wird allerdings nicht Monat für Monat direkt verglichen, sondern es wird immer ein Zwölfmonatszeitraum geprüft. Ab dem Zeitpunkt, wo mein Einkommen also im Durchschnitt der letzten zwölf Monate über dem meines Mannes lag, wurde die Familienversicherung wieder aufgelöst.

Also ja es ist kompliziert und oft sind auch die Mitarbeiter der Krankenkassen mit entsprechenden Fragen überfragt.

Es lohnt sich in jedem Fall eine Anwartschaftsversicherung für das Kind abzuschließen. In diesem Fall entfallt nämlich die Gesundheitsprüfung, bei (Wieder-) Aufnahme in die PKV.

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Super, vielen Dank für den Hinweis mit der Anwartschaftsversicherung. Das werde wir auch unbedingt abschließen!

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Hallo,
wenn du dein Kind einmal in der GKV hast, darf es dort auch bleiben.
ABER: Natürlich nicht kostenlos. Es ist dann ein freiwillig Versicherter. Derzeit kostet das so ca. 205€ für Krankenversicherung und Pflegeversicherung zusammen. Ich habe das bei meinen Kindern auch.

Ein Neugeborenes kann grundsätzlich in der Versicherung der Mutter oder der des Vaters versichert werden. Das hat NICHTS mit dem Einkommen zu tun. Selbst wenn dein Mann weniger als du verdienen würde, dein Kind könnte dort versichert werden. Bei uns bin ich in der GKV (unter Beitragsbemessungsgrenze) und der Vater in der PKV (über Beitragsbemessungsgrenze). Die Kinder sind in der freiwilligen GKV. Sie sind nicht beitragsfrei Familienversichert, sondern sind selbst versichertes Mitglied. Darüber stolpert jeder Arzt. ;-)

Du musst das Wahlrecht der Eltern (zwischen GKV und PKV in eurem Fall) strikt trennen von der beitragsfreien Familienversicherung. Die Wahl habt ihr. Habt ihr diese getroffen, wird das nicht „irgendwie automatisch“ rückgängig gemacht. Erfüllt ihr aber nicht (mehr) die Bedingungen für die beitragsfreie Familienversicherung, müssen eben Beiträge für das Kind entrichtet werden - das wäre dann die Freiwillige Versicherung.

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Vielen Dank für diese Klarstellung. Mein Mann ist auch schon freiwillig versichert. Bei uns war es eine bewusste Entscheidung. Nun ist es natürlich eine finanzielle Frage, ob jetzt beide freiwillig verschert werden... Das rechnen wir noch einmal durch :)

Danke!

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Dein Kind wird in der freiwilligen GKV nur den Mindestbeitrag zahlen. Nur es geht ja bei euch nur um 7 Monate, oder? danach wäre dein Kind ja wieder in der beitragsfreien Familienversicherung.