Arbeistlosengeld und Mutterschaftsgeld/Elterngeld

Hallo ich wurde am 5 Arbeitstag nach Elternzeit gekündigt. Kurz drauf bin ich schwanger geworden, so was neues zu finden ist ja eher schwierig und mein ET ist nun Anfang Juli, ich habe eine dicke Kugel und niemals wird mich bis dahin jemand einstellen.

Ich bekomme nun seit der Kündigung Arbeitslosengeld. Vorher habe ich allerdings 2 Jahre lang gar nichts bekommen. Da ich nur im 1. Elternzeit Jahr Elterngeld bekommen habe.

Ich habe nun eine Frage.

BITTE BITTE nur antworten wenn man sich wirklich auskennt!

Eigentlich beantragt man ja bei der Krankenkasse für die 6 Wochen vor ET Mutterschaftsgeld. Ich nehme mal an vom Arbeitsamt bekomme ich das nicht aufgestockt? Aber, muss ich überhaupt in Mutterschutz gehen oder kann ich bis zur Geburt Arbeitslosengeld bekommen? Ich stehe ja eigentlich zur Verfügung?!?

Nun die 2. Frage:

Das Arbeitslosengeld wird nicht fürs Elterngeld angerechnet, dass heißt ich bekomme den Mindestsatz. Kann man den auch für 2 Jahre beantragen und bekommt dann die 300€ im Monat oder sind es dann 2 Jahre lang 150€ monatlich?

Vielen Dank im voraus und liebe Grüße

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offensichtliche Antwort: frage die, die sich auskennen: Krankenkasse und Arbeitsamt...

lg magmo

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Das traurige ist, dass sich dort sehr viele auch nicht auskennen, da sie im Alltag nur die Standartfälle abarbeiten. 😅
Selber erlebt, ich wollte nur mal eine Information haben, was passiert, sollte mein Vertrag in EZ nicht entfristet werden, sondern normal auslaufen. Die gute Dame vom Amt konnte mir nicht weiterhelfen, da ich dem Arbeitsmarkt in EZ ja nicht zur Verfügung stehe, ich solle mich direkt ans Jobcenter wenden. Die sagten auch, keine Zuständigkeit, da ich dem AM nicht zur Verfügung stehe 🙄...

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Genau das ist ja mein Problem. Keiner kennt sich aus -. - deshalb bat ich auch um Antworten von Leuten die es sicher wissen. Aber es gibt ja immer so kluge Antworten 😄🤪, habe schon damit gerechnet.

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Also mit Alg kenne ich mich abolsut nicht aus, aber das Elterngeld wird natürlich dann gesplittet und du würdest dann "nur" die 150 € bekommen.
Wäre sonst ein Träumchen... 😂

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Wenn du gearbeitet hast werden beim Elterngeld die letzten 12 Monate gerechnet die du gearbeitet hast. Solltest du zu wenig verdient haben bekommst du immer einen Mindestanspruch von 300 € bei einem jahr elternzeit.

Wenn du Mutterschaftsgeld beantragst bekommst du 2 Monate weniger Elterngeld.

Solltest du 2 Jahre elternzeit nehmen bei einem mindestsatz von eigentlich 300€ werden diese halbiert und du bekommst für 2 Jahre 150€.

Du musst in Mutterschutz gehen d. H. Glaube ich 6 Wochen vor Entbindung und 8 Wochen danach darfst Du nicht arbeiten gehen.

Sollte das Geld vom Alg 1 und Elterngeld nicht reichen musst du zusätzlich Alg 2 beantragen da dir ja eine Grundsicherung zusteht.

Falls du dir da unsicher bist melde dich bei Pro Famila, Caritas oder wie diese ganzen Vereine heißen. Die helfen dir weiter oder sagen dir wohin du gehen kannst.

Ich drücke dir und deinem Ungeborenen Kind die Daumen das ihr das alles schafft.

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Elternzeit kann die TE garnicht nehmen, da man diese nur mit AG hat.

Und ALG II hängt vom Familieneinkommen ab. Das kann sie nicht einfach logischerweise beantragen.

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.... Alles was du sagst.

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1. di beantragst das Mutterschaftsgeld und bekommst dafür einen Aufhebungsbescheid vom ALG. Solltest du tun, da du somit ja ALG-Monate aufsparst. Du bekommst von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe des ALG.

2. Elterngeld: wird berechnet aus den 12 Monaten vorm Mutterschutz, somit kann es gut sein, dass du mehr als den Mindestsatz bekommst. Kommt auch darauf an, wie lange du beim vorigen Kind Elterngeld hattest.
Du bekommst dann nach dem Mutterschutz (in der Regel 8 Wochen nach der Geburt) Elterngeld. Aber da du ja Mutterschaftsgeld bekommst erstmal hast du maximal bis zum 22. Lebensmonat Elterngeld Plus.

Sorry, gerade gelesen, dass du 2 Jahre Elternzeit hattest. Somit tatsächlich Mindestsatz.