Individuelles Beschäftigungsverbot

Guten Morgen,

mein Frauenarzt hat mir ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen.

Meine Frage:
Ich habe einen Hauptjob als Rechtsanwaltsfachangestellte 40 Stunden die Woche und einen Nebenjob in der selben Firma als Reinigungskraft. Bekomme ich für meinen Nebenjob mein Gehalt auch weiter gezahlt?

Danke für eure Antworten.

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Ja, dir steht auch das Gehalt im Minijob weiterhin zu.

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Danke für deine schnelle Antwort.