Gehaltsansprüche bei erneutem BV direkt nach Elternzeit? Hat jemand Erfahrung?

Hallo ihr Lieben,

zu meiner Situation - ich bin Beamtin und im Moment in Elternzeit zuhause. Aufgrund einer früheren Lungenembolie galt die Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft, ich habe sofort ein BV bekommen (und das wird auch bei einer zukünftigen Schwangerschaft der Fall sein). Davor hatte ich Vollzeit (d. h. 40 Stunden/Woche) gearbeitet.

Mein Mann und ich überlegen, noch ein Kind zu bekommen. Nun bin ich etwas unsicher, was finanziell die beste Lösung wäre. Wenn ich noch während der Elternzeit schwanger werde (die geht theoretisch bis Ende November), würde ich danach dann mein reguläres Vollzeit-Gehalt bekommen?

Ich könnte natürlich auch erst eine Weile arbeiten gehen, aber ehrlich gesagt fände ich das blöd, da ich nur ein paar Wochen oder Monate im Job bin und sobald es klappt meinem BV sofort wieder zuhause. Auch wäre dann die Frage, mit wie viel Stunden ich zurückgehen soll - wenn ich beispielsweise auf 30 oder 20 Stunden reduziere, wird mir das am Ende zugrunde gelegt für die neue Elterngeldberechnung (und ja auch für die Zeit des gesamten Beschäftigungsverbots).

Habt ihr da Erfahrungen oder Tipps?

Ich habe immer viel gearbeitet und nie "extra schnell Stunden erhöht", weil ich wusste, dass ich schwanger bin und demnächst aussteige (leider gibts diese Vorurteile ja gegenüber Frauen, was es dann noch schwerer macht, wenn man selbst in der Situation ist). Ich möchte nicht offen mit dem Kinderwunsch umgehen, weil ich dann Nachteile erwarte (z. B. dass man mir keine volle Stundenzahl mehr mit einer fadenscheinigen Begründung erlauben möchte)...

Danke für eure Meinung und Erfahrungen!
liebe Grüße

Yandra

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Nach Ende Deiner Elternzeit lebt Dein Beschäftigungsverhältnis von vor der Elternzeit wieder auf. Dann wirst Du in einem möglichen BV wieder aufgrund des ursprünglichen Stellenanteils besoldet. Sollte es, aus welchen Gründen auch immer, mit der Schwangerschaft nicht klappen, sollte aber die Betreuung für das erste Kind gesichert sein.

Kommst Du in Teilzeit (in Elternzeit) zurück, wäre das auch die Berechnungsgrundlage für Dein Gehalt im BV. Zumindest so lange, wie die Teilzeit vereinbart ist.