Arbeitsrecht - Sachgrund Befristung - Teilzeit in Elternzeit

Kennt sich vielleicht jemand mit folgendem Thema aus?:

Bei meinem ehemaligen Arbeitgeber wurde eine Stelle mit Befristung ohne Sachgrund ausgeschrieben. Aufgrund des TzBfG darf dort niemand eingestellt werden, der bei dem AG schon mal einen Vertrag hatte.

Ich selbst hätte aber enormes Interesse. Ich befinde mich gerade in Teilzeit in Elternzeit bei meinem jetzigen AG und könnte auch mit Zustimmung des jetzigen AG bei meinem alten AG arbeiten. Das müsste ja sowieso befristet werden, da die EZ ja irgendwann endet und ich nicht zwei Arbeitsverträge gleichzeitig haben kann. Damit bringe ich ja einen Sachgrund für die Befristung mit. Ich weiß, ist ein ganz verzwickter Sonderfall.
Geht das also?

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"Aufgrund des TzBfG darf dort niemand eingestellt werden"

Darf schon - nur können diejenigen sich einen unbefristeten Vertrag einklagen.

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Die Stelle ist mit einer Befristung ohne Sachgrund ausgeschrieben. Dabei spielt es keine Rolle ob ein Bewerber Gründe für eine Befristung mitbringt. Die Befristung begründet sich ja in der Arbeitsaufgabe/Stellenbeschreibung. Daher kannst du dort nicht eingestellt werden.

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Hallo, wie lange ist die Vorbeschäftigung her? Es gibt dazu unterschiedliche Rechtsprechung. Es gibt auch den Fall der Befristung auf eigenen Wunsch.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/befristete-arbeitsvertraege-5272-eigener-wunsch-des-arbeitnehmers_idesk_PI13994_HI1995688.html

Ich würde mich bewerben, den Rest klären die Fachleute vor Ort...

Gruß Nicmic