450€ Job im zweiten Elternzeit-Jahr, Anrechnung für Elterngeld Kind 2

Hallo!
Ich stelle mir folgende Frage und werde aus den Broschüren und den Infos im Internet nicht schlau, vielleicht hat ja jemand einen Erfahrungsbericht.
Angenommen 2 Jahre Elternzeit
Basiselterngeld im 1. Jahr
Im zweiten Jahr 450€ Job

Wie wird das Elterngeld für Kind 2 berechnet? Wird der Verdienst vor Kind 1 herangezogen oder werden die Monate mit 450€ Verdienst im 2. Elternzeit-Jahr herangezogen?
Eine offizielle Quelle wo das steht wäre super... die Elterngeldberatung war leider nicht sehr hilfreich 🙈

Danke und LG

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Zur Berechnung des Elterngeldes werden immer die letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes herangezogen. Ausgeklammert werden in deinem Fall die 12 Monate mit Basiselterngeld-Bezug von Kind 1. je nachdem, wann der neue Mutterschutz beginnt, zählen einige Monate mit den 450€ und evtl noch einige Monate von vor dem 1. Kind.
Wenn du genauere Daten nennst, kann ich es dir noch genauer sagen.

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Ok also finanziell gesehen wäre es am günstigsten entweder direkt nach Elterngeldbezug Kind 1 deutlich mehr zu arbeiten damit sich das finanziell auswirkt oder direkt ins BV zu gehen wenn das möglich ist.
Wenn ich mich bei Kind 1 für Elterngeld Plus entscheide und im 2. Jahr 450€ dazu verdiene wird das ja auch schon bei Kind 1 angerechnet. Somit finanziell auch nicht sinnvoller oder?
Frag für meine Freundin, die mit dem 1. Kind schwanger ist, bei mir ist es eindeutig.
Ich danke dir!

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Genau. Am günstigsten ist es, wenn Kind 1 zu Beginn des neuen Mutterschutzes nicht älter als 14 Monate ist (denn dann zählen zur Berechnung nur die Monate von vor Kind 1) oder man nach dem Elterngeldbezug möglichst viel verdient.

Ein BV kann sie natürlich nur nach der Elternzeit bekommen. Eine laufende Elternzeit zugunsten eines BVs zu beenden ist nicht möglich.

Beim Bezug von Elterngeld plus können statt 12 14 Monate nach der Geburt ausgeklammert werden. Ansonsten hat ein Zuverdienst tatsächlich eher keine Vorteile.

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Dir wurde es ja schon erklärt. Die offizielle Quelle ist übrigens das BEEG, da steht es genauso drin.