Berechnung Elterngeld Kurzarbeitmonate ausklammern ja oder nein

Hallo.
Ich werde ab April in Muschu gehen.
Ich hatte sowohl im jahr 2020 3monate kurzarbeit wie auch jetzt von Jan-März 2021.

Ich weiss, dass man die Kurzarbeitsmonate ausklammern darf für die Berechnung des Elterngeldes. Aber evtl habe aufgrund meiner Gehaltserhöhung in den kurzarbeitsmonaten trotzdem mehr verdient, als vor ca. 1Jahr. Die Kurzarbeit wurde auch vom Ag bezuschusst.

Welche Werte auf der Lohnabrechnung werden zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen? Steuerbrutto, oder?
Wie finde ich für mich heraus, ob sich das ausklammern der KA monate überhaupt lohnt?

1

Das sagt dir der Elterngeldrechner vom Bundesministerium

2

Das Elterngeld wird immer vom Steuerbrutto berechnet.

3

Nur Arbeitsentgelt(Arbeitslohn) wird als Steuerbrutto angerechnet. Solltest du auf deinen Lohnbescheiden finden.
Das Kurzarbeitergeld (KUG) an sich ist steuerfrei und zählt damit nicht in die Berechnung.
Zu beachten wäre noch ob der Zuschuss zum KUG steuerfrei gezahlt wurde, das war ab 1.3.2020 nach Corona-Sonderregelung für einen (Teil)betrag möglich.
Weiterhin darf der Zuschuss nicht als "sonstige Bezüge" als Lohnart auf den Gehaltsabrechnungen definiert wurden, dann zählen diese auch nicht in die Berechnung rein.
Im Normalfall sollte die Abrechnung des betseuerten Zuschuss zum KUG als Lohnart Arbeitslohn auf den Abrechnungen ersichtlich sein, wenn nicht ggf korrigieren lassen wenn für EG-Berechnung benötigt (das sollte aber nur bei niedrigem Kurzarbeitergeldanteil auftreten).