Elterngeld Vater komplett festlegen?

Unsere Kleine wird im April auf die Welt kommen. Mein Mann nimmt dann direkt einen Monat Elternzeit. Den zweiten Monat möchte er gerne im Spätsommer/ Herbst nehmen wenn absehbar ist, wann wir in unser Eigenheim umziehen können. Müssen wir uns jetzt schon auf den 2.Zeitraum festlegen um Elterngeld zu erhalten oder ist die Festlegung auch erst im Juni/Juli möglich wenn wir abschätzen können wann der Umzug stattfindet.

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Als erstes: bitte an die Frist zur Anmeldung der Elternzeit denken, diese muss spätestens 7 Wochen vor Antritt beim AG sein. (Frühestens 8 Wochen wegen des Kündigungsschutzes)

Beim AG muss dein Mann direkt beide Monate Elternzeit angeben, da man sich ja für die ersten 2 Jahre verbindlich festlegen muss.

Beim Elterngeld muss dein Mann sich jetzt noch nicht festlegen bzw er kann den 2. Monat ändern.

Wie gesagt, problematisch könnte es für ihn nur beim AG werden.

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Rein formal ist die Festlegung für die ersten zwei Jahre fix. Vernünftige Arbeitgeber akzeptieren eine Verschiebung bzw. Anpassung, wenn man sowas rechtzeitig bespricht.
Eine Beantragung in der achten Woche vor Geburt zwecks Kündigungsschutz ist eine Spitzenidee. Wenn das tatsächlich notwendig ist, um eine Kündigung zu vermeiden, dann sollte man sich eine andere Stelle suchen.