Teilbeschäftigungsverbot und Urlaubsansprüche

Hallo , ich bin aktuell in der 9 ssw . Ich arbeite in einer Zahnarztpraxis an der Anmeldung . Aktuell bin ich wegen Übelkeit krank geschrieben . Laut meiner Ärztin darf ich wegen Corona nicht mehr in der Praxis arbeiten -mein Chef muss mich entweder ins Home Office stecken oder ein beschäftigungsverbot ausstellen wenn das nicht möglich ist .
Ich arbeite normalerweise 22,5 std die Woche verteilt auf 5 Tage . Urlaubsanspruch eigentl 30 Tage im Jahr . Mein Chef möchte mich nun ins Teilbeschäftigungsverbot schicken mit Home Office 8 std in der Woche flexibel gestaltet , da er der Meinung ist das von daheim logistisch nicht mehr geht .
Er berechnet nun 23.5 Urlaubstage bis Ende des Mutterschutzes - ich soll mir Ostern ( eine Woche , Pfingsten ( eine Woche )und im Sommer Urlaub ( zwei Woche ) nehmen - er kommt da auf 18 Tage . Ich blicke ehrlich gesagt nicht durch wie er auf die Zahlen kommt - kann jemand Licht ins dunkle bringen ? Mein Mutterschutz beginnt ab 30.8. natürlich vorausgesetzt es geht alles gut , ich persönlich hätte gern erstmal die zwölf Wochen abgewartet bevor solche Dinge geplant werden , falls jemand helfen kann wäre ich sehr dankbar .
Lg kitty

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Dir stehen 2,5 Tage Urlaub pro Monat weiterhin zu bis Ende (!) vom Mutterschutz. Wenn du ab September im Mutterschutz bist, bedeutet das grob, dass du bis Mitte Dezember Urlaubsanspruch hast. Ich bin mir nur nicht sicher, wie sich das mit halben Monaten verhält.

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Dann ist es ja eigentl mein kompletter Urlaub fast 🤔ok

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Halbe Monate werden nicht gezählt. Jeder Monat, in dem auch nur ein Tag nicht Elternzeit ist, gilt als voller Urlaubsmonat. Der AG darf nur für volle Kalendermonate Elternzeit den Urlaub kürzen.

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Habe ich das richtig gelesen: du arbeitest 20,5 Stunden (also Teilzeit) die Woche und hast 30 Tage Urlaub im Jahr?? Also bei einer Vollzeitstelle 60 Tage pro Jahr?

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Ja die Urlaubstage berechnen sich nicht nach den Stunden sondern nach den Tagen und ich hatte eine 5 Tage Woche - daher der volle Urlaubsanspruch- so sagte es das Steuerbüro meines Chefs .

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Natürlich hätte sie keine 60 Tage Urlaub, wenn sie Vollzeit arbeiten gehen würde. Es würde bei den 30 Tagen Urlaub bleiben. Es ist völlig egal ob sie 4 oder 8h am Tag arbeitet. Der Urlaubsanspruch bleibt gleich, wenn man jeden Tag arbeiten geht.

Anders wäre es, wenn sie nur 3 Tage die Woche arbeiten würde. Dann müsste der Urlaubsanspruch anteilig reduziert werden.

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Das ist schön, dass dein Chef dir sagen möchte, wann du wie viel Urlaub nehmen sollst. Aber rein rechtlich darf er das nicht. Frag mich nicht nach den genauen Zahlen, aber er darf nur einen gewissen Anteil deines Jahresurlaubs mit Betriebsurlaub abdecken. Den Rest musst du dir frei einteilen können.

Er möchte halt, dass du möglichst viel Urlaub vor dem Mutterschutz abbaust, damit du nicht so viel ansparst.
Du bist im übrigen nicht verpflichtet, deinen Urlaub aus dem Mutterschutz VOR dem Mutterschutz abzubauen! Du hast Anrecht darauf, ihn bis nach der Elternzeit aufzusparen.

Seine Zahlen verstehe ich auch nicht. Fakt ist aber: egal ob du im Teil- oder im Vollbeschäftigungsverbot bist, du hast den vollen Urlaubsanspruch. Also sowohl für deine 8 Stunden Homeoffice als auch für die restlichen 14,5 Stunden. Unterm Strich also deine vollen Urlaubstage

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Ah verstehe - jetzt leuchtet es mir ein . Vielen Dank . Im Prinzip war der Urlaub so von mir geplant. Mir erschließt sich nur nicht so recht wie er auf die Zahlen kommen ....danke trotzdem

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ich soll mir Ostern ( eine Woche , Pfingsten ( eine Woche )und im Sommer Urlaub ( zwei Woche ) nehmen - er kommt da auf 18 Tage

Mir erschließt sich nur nicht so recht wie er auf die Zahlen kommen


Ja, Ostern 4 Tage (weil entweder Karfreitag oder Ostersonntag in der Urlaubswoche liegt), Pfingsten 4 Tage weil Pfingstmontag eh frei und Sommer 2 Wochen sind 10 Tage - also 18 Tage, da hat er doch recht?

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Der Urlaubsanspruch bleibt im Beschäftigungsverbot erhalten. Somit auch im Teilbeschäftigungsverbot.