Kann auch der Vater erst 6 Monate in elternzeit?

Hallo,
Ich frage für eine befreundete Familie.
Sie haben letzte Woche ein Baby bekommen und die Mutter entwickelte leider nach der Geburt eine Herzkrankheit und ist seit dem auf der Intensivstation.
Eigentlich sollte die Mutter in EZ gehen, aber das geht jetzt nicht. Voraussichtlich ist sie sehr lange krank.
Nun möchte der Vater die ersten 6 Monate EZ nehmen, die Mutter solange Krankengeld.
Nun sagt der Arbeitgeber vom Vater, dass er nur 2 Monate nehmen darf.
Die beiden kennen sich gar nicht aus, sind nicht deutsche Staatsbürger, haben aber beide angemeldete Steuerpflichtige Jobs hier und wohnen in Deutschland gemeldet. (Kommen aus einem anderen EU Land)
Das Kind ist nun zu Hause, der Vater kümmert sich nun alleine, die Mutter ist 200 km weiter weg im KH.
Kann jemand helfen, wie der Vater 6 Monate EZ beantragen kann?

Danke.

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Soweit ich weiß, muss man sich für die ersten beide Jahre mit elternzeit festlegen. Eine Änderung geht nur mit Zustimmung des AG.
offensichtlich stimmt der AG des Vaters nicht zu.
Jetzt müsste man ggf. über die KK gehen. Als Betreuer wegen Krankheit der Mutter.
Da kenne ich mich aber nicht wirklich aus.

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Da der Vater noch keine Elternzeit angemeldet hat braucht er keine Zustimmung vom AG.

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Stand so explizit nicht im Ausgangsposting, wurde erst hinterher nachgeschoben.

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Hat denn der Vater schon EZ angemeldet? Wenn nein, kann er bis 3 Jahre EZ nehmen. Wenn ja, muss der AG zustimmen. Inwiefern hier eine Härtfallregelung zum Tragen kommen würde, weiß ich nicht.
Grundsätzlich stehen jedem Elternteil drei Jahre EZ zu, die, zumindest in den ersten zwei Jahren mit einer Frist von 7 Wochen angemeldet werden und seitens des AG auch nicht abgelehnt werden können. Vorausgesetzt es ist die erste Anmeldung in zwei Jahren.

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Die erste Frage ist: hat der Vater schon Elternzeit angemeldet? Auch ggf. für den ursprünglichen Plan? Also dass die Mutter lange in Elternzeit geht und er „nur“ 2 Monate? Dann könnte es schwer werden, denn man muss sich mit der ersten Anmeldung auf zwei Jahre festlegen. Änderungen gehen nur mit Zustimmung des AG (was in dem Fall ja anscheinend nicht funktioniert - unmenschlich aber rechtlich ok). Vielleicht meinte der AG das ja damit, dass er nur die 2 Monate nehmen darf?

Wenn der Vater noch gar keine Elternzeit angemeldet hatte (weil er vllt erst zu einem späteren Zeitpunkt Elternzeit nehmen wollte), kann er selbstverständlich auch länger als die 2 Monate Elternzeit nehmen. Er muss dies lediglich 7 Wochen vor Beginn anmelden. Der AG darf dies dann auch nicht ablehnen.

Schlimm, mit was für Sachen manche Menschen nach der Geburt ihres Kindes kämpfen müssen, anstatt dass sie einfach das Elterndasein genießen können 😟

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Danke für die Antworten. Nein, er hat noch nichts angemeldet. Er wollte weiterhin arbeiten und die Frau sollte 1 Jahr nehmen.

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Dann ist die Aussage des AG definitiv falsch. Er kann drei Jahre EZ nehmen!
Schlimm, dass ihm in dieser Situation vom AG noch Steine in den Weg gelegt werden.

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Der Vater kann genauso wie jedes angestellte Elternteil bis zu 3 Jahre Elternzeit anmelden. Da hat der AG Unsinn erzählt.

Er sollte es direkt schriftlich machen, Frist ist eigentlich 7 Wochen.

ABER: lest mal bitte im Gesetz nach, es gibt Härtefälle, in denen eine kürzere Frist gilt!

Elterngeld kann er auch beantragen, da bitte die Elterngeldstelle und/oder Bundesministerium für Familie kontaktieren, wie es am einfachsten zu diesem Zeitpunkt zu regeln ist. Und am schnellsten...

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Ich habe gerade im Gesetz gelesen, da ich behaupte, Rechtstexte gut lesen zu können, aber auch ich finde nur den Paragraphen 16 BEEG, in dem es heißt:
„ Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine angemessene kürzere Frist möglich.“ Näher definiert ist das leider nicht. Von daher wäre das tatsächlich ein Fall für die Rechtsberatung!

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Ja, eine Rechtsberatung wäre in meinen Augen auch sinnvoll.

Rein vom logischen wäre für mich dieser Fall ein Härtefall (es gibt ja keinen der sich ums Baby kümmern kann), aber ich bin kein Jurist.

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Jeder Mensch der ein kind bekommt, kann Elternzeit nehmen. Völlig egal, ob der Partner auch welche nimmt, oder nicht.
Wenn der Vater noch nichts angemeldet hat, sagt er dem Arbeitgeber einfach bescheid.

Sprich Elternzeit wird dem Arbeitgeber mitgeteilt!
Nicht beantragt. Heißt, man braucht keine Erlaubnis.

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... und bitte nicht Elternzeit und Elterngeld durcheinander bringen! Das sind zwei Paar Schuhe ;-)...

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Das wissen die beiden schon. Danke!