Vertrag läuft aus - woher fin. Unterstützung?

Hallo zusammen,
ich hab hier schon ein wenig gesucht, aber bin nicht so recht fündig geworden, vllt hat ja jemand Lust, mir zu antworten:

Am 27.6. beginnt mein Mutterschutz.
Am 31.5. läuft mein Vertrag aus und eine Entfristung steht wegen der Schwangerschaft auf der Kippe.

Wenn ich wirklich nicht verlängert werde, würde ich ja ALG I Anspruch haben - aber wie sieht das nach den gesetzlichen Fristen des Mutterschutzes (6 Wo vor Geburt bis 8 Wo danach) aus?
Ursprünglich wollte ich 8 Monate Basis Elterngeld und 6 Monate EG plus nehmen (und mein Freund 2 Monate Basis/ 2 Monate Plus).

Steht mir das zu, auch ohne Job?
Wer zahlt das dann & wo beantrage ich das ?

Würde mich über Antworten freuen :)

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Natürlich kannst du trotzdem Elterngeld bekommen. Gezahlt wird es genauso wie bei allen anderen. Das einzige was sich ändert ist, dass du kein Mutterschutzgeld vom Arbeitgeber bekommst, da du keinen mehr hast.
ALG1 Anspruch hast du übrigens erst, wenn du dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehst, also wenn die Kinderbetreuung realistisch (!) gesichert ist durch Kita oder Großeltern etc.

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„ dass du kein Mutterschutzgeld vom Arbeitgeber bekommst,“

Also Mutterschaftsgeld bekommt man nie vom Arbeitgeber, der muss nur einen Zuschuss zahlen. Mutterschaftsgeld bekommt die TE.

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Das stimmt, ich meinte natürlich, dass sie nicht den Zuschuss vom Arbeitgeber bekommt. Danke.

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Ich hoffe du hast dich schon beim Arbeitsamt gemeldet.

Du bekommst dann vom 1.6. bis 26.6. ALG I, ab da bis Ende des Mutterschutzes Mutterschaftsgeld in Höhe des ALG von der Krankenkasse und dann Elterngeld. Elterngeld hat ja nichts mit einer Arbeitsstelle zu tun, das bekommen auch Hausfrauen, Arbeitslose etc.

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Ach so, ok.
Also liegt der Berechnung des Elterngeldes nach wie vor das Einkommen der letzten 12 Monate zugrunde (bei mir gering geschmälert durch den Juni/ALG I).

Heute wäre Stichtag zum arbeitssuchend melden (3 Monate vor Vertragsende); ich wollte bis zum 15.3. warten, ob sich noch was ergibt. Ist das keine gute Idee?

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Dein Elterngeld wird überhaupt nicht geschmälert, da 12 Monate vorm Mutterschutz zählen und der Juni somit nicht reinfällt in die Berechnung. Informationen findest du im Entsprechenden Gesetz dazu.

Beim Arbeitsamt muss man sich generell 3 Monate vorher melden, das solltest du schleunigst tun.

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Hallo,
du musst dich umgehend beim Arbeitsamt melden. Auf gar keinen Fall warten, sonst droht dir eine Sperre mit unglaublich vielen negativen Dingen, die die nach sich zieht.

Ansonsten hast du gar keine Nachteile. Du bekommst ALG1 bis Mutterschutzbeginn, danach zahlt die GKV dein Mutterschutzgeld in Höhe des ALG1. Elterngeld wird anhand der letzten 12 Monate berechnet - das fällt bei dir kaum ins Gewicht. Du hast nur 1 Monat mit ALG1.

Das wirklich Einzige, was dir ohne gültigen Arbeitsvertrag nicht zusteht, ist Elternzeit. Du gehst stattdessen in Kindererziehungszeit.

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Danke für deine Antwort, ich habe mich gerade online arbeitssuchend gemeldet