Erlernzeit und arbeiten

Hi.
Ich bräuchte mal eurer Wissen.
Folgendes:
EZ auf 2 Jahre beantragt ( also noch bis Mai22)
EG auf ein Jahr also BasisEG (noch bis Mai dieses Jahr)
Wenn ich jetzt ab Juni 21 wieder bisschen also 450€ arbeiten wollen würde, wäre das doch ok, oder? Sprich legal und erlaubt.
Und: darf ich in dem Betrieb auf 450€ arbeiten wo ich gerade in EZ bin?
Lg lillymaus

1

Du darfst bis zu 30 Stunden pro Woche in der Elternzeit arbeiten.
Und wenn du kein Elterngeld mehr bekommst, kannst du ja auch nix abgezogen bekommen.
Und ja, kannst du bei deinem AG.

2

Sobald du kein EG mehr beziehst kannst du innerhalb der EZ so viel verdienen wie du willst, dafür nur nicht mehr als 30 Std/Woche arbeiten. Ja, den 450€-Job kannst du auch bei deinem AG machen.

3

Ich habe zwei Jahre Elternzeit genommen und ein Jahr Elterngeld bezogen. Im zweiten Jahr der Elternzeit habe ich 6 Std für 450€ gearbeitet. War alles kein Problem, auch steuerlich nicht.