Lohnzettel im Beschäftigungsverbot !

Hallo ,
vielleicht kennt sich hier jemand aus ! Habe heute meinen 1.Lohnzettel im Beschäftigingsverbot bekommen ! Dort steht nun Lohnfortzahlung Krankheit drauf ! Ist das in Ordung ? Brauche diesen Zettel ja für die Beantragung vom Elterngeld ! Nicht das das dann nicht zählt !Danke für Eure antworten im Vorraus !MfG Ivonne

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Nein, eigentlich muss das vernünftig drauf stehen

Zb "Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot"

Zumindest muss iwo ersichtlich sein, dass es kein Krankengeld aufgrund einer AU ist. Einfach mal bei der Personalstelle nachfragen

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Bei mir im ÖD stand Beschäftigungsverbot als Lohn drauf. Also wie die Vorrednerin sagte: nachfragen. Die korrigieren das dann sicher :)!