Minijob in Elternzeit

Hallo ,

Ich hoffe mir kann hier jemand helfen, ich werde im Netz nicht fündig.
Vielleicht ist hier ja jemand der sich auskennt ?

Ich habe im Januar 2021, mein Kind bekommen.
Ich starte nach einem Jahr wieder im Job mit 50 Prozent .
Nun will ich eigentlich ab April beim gleichen Arbeitgeber auf Minijobbasis 2-3 Tage im Monat starten.
Nun habe ich mit meiner Personalabteilung gesprochen , und die sagten mir das ich nun, bevor ich auch mit dem Minijob starten kann meinen vorhandenen Resturlaub abbauen muss. Das sind bei mir knapp dreißig Tage... das finde ich natürlich nicht so toll, wenn ich quasi „Urlaub“ habe wenn ich eigentlich nur 2-3 Tage im Minijob bin...und den Rest ja dann eh zuhause vom Monat . Das bringt einen ja nichts ... ich dachte, man kann den nach nem Jahr dann abbauen wenn man in Teilzeit wieder kommt, das man wenn man das am Stück nehmen muss, dann ein bisschen länger Elternzeit hat . Aber dass das so scheinbar geregelt ist , dass gar kein Start möglich ist gefällt mir nicht .
Ist das wirklich so hat das jemand Erfahrung ??

Danke und viele Grüße

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Deine Personalabteilung ist im Unrecht!

Der Resturlaub von vor der Elternzeit bleibt bestehen bis Ende des Folgejahres aus dem du aus der Elternzeit wieder kommst!

Steht so im entsprechenden Gesetz, dem BEEG.

Das heißt, du kannst in Elternzeit einfach den Minijob anfangen wie geplant.

Im Übrigen könntest du garnicht IN der Elternzeit deinen Resturlaub nehmen, da dieser vergütet werden muss wie erworben, also (vermutlich) Vollzeit.