Steuererklärung machen bei reinem Mutterschafts- und EG-Bezug? Wie?

Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage bezüglich meiner Steuererklärung für 2020.

Ich lebe unverheiratet mit meinem Freund zusammen und wir haben 2 gemeinsame Kinder und sind beide Steuerklasse 1. Somit hat jeder immer seine eigene Steuererklärung gemacht.

In 2020 war ich bis Juni in EZ von Kind 1, bis April habe ich Elterngeld erhalten. Ab Juni bin ich dann in den Mutterschutz von Kind 2 und habe das restliche Jahr wieder Elterngeld erhalten. Ich hatte also kein Einkommen, außer dieser Leistungen.

Wie mache ich bzw. muss ich denn die Steuererklärung machen? Von meinem AG werde ich ja vermutlich keine Lohnsteuerbescheinigung bekommen, da ich ja keinen Lohn erhalten habe. Mutterschaftsurlaub und Elterngeld fallen aber doch unter diesen Progressionsvorbehalt?

Kann mir jemand weiterhelfen?

Danke schon mal und viele Grüße!

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Leg einfach die Elterngeldbescheide bei. :-D

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Du wirst wegen dem muschu Geld bestimmt eine lohnsteuerbescheinigung erhalten. Frag doch in der Lohnbuchhaltung einfach mal nach die sagen dir das dann sicher :)
Ich hab dieses Jahr auch das erste mal wegen EG und muschugeld eine Steuererklärung gemacht und auf meiner lohnsteuerbescheinigung steht drauf dass sie Zuschuss für mich gezahlt haben. :)
Liebe Grüße

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Ah super - vielen Dank für die Info! Dann ist es ja kein Problem! 😊👍🏼

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Wenn du kein anderes Einkommen bezogen hast hat der Progressionsvorbehalt keine Auswirkung (das greift sogar bis mindestens zum Grundfreibetrag) da dieser ja nur den steuersatz erhöht. Hast du kein Einkommen über den Freibeträgen ist dein zu versteuerndes Einkommen 0 und damit der Steuersatz total egal.

Variante 1:
Wenn du die Steuererklärung eh per Software machst melde dich online bei Elster an und richte den Formularabruf ein. Da diese Daten alle elektronisch bereits gemeldet sind hat das Finanzamt die eh schon gespeichert und du kannst diese abrufen.
Belege brauchst du da nicht, bzw nur bei Unstimmigkeiten auf Nachfrage.

Variante2:
Trage deine Daten einfach ein wie du diese bekommen hast, eigentlich solltest du zumindest einen Lohnschein bekommen haben für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Ansonsten einfach die erhaltenen Werte eintragen.
Das Finanzamt gleicht die mit den gespeicherten ab und fertig.

Variante3:
Frag beim Finanzamt an ob eine kurze Erklärung das kein sonstiges Einkommen besteht ausreicht um von der Abgabe befreit zu werden.

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Vielen Dank für die ausführliche Antwort! 😊

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Sofern keine einkommensteuerpflichtigenn Einnahmen vorliegen, ist eine Erklärung unnötig und auch folgenlos. Da die Pflicht aus §46 so einen Fall nicht nennt, muss man zumindest das Finanzamt kontaktieren und die Situation schildern. Einfacher als unnötig Nachweise zu sammeln und abzutippen.

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Vielen Dank! Das werde ich machen! 😊