Verlust bei Erreichen der EG Kappungsgrenze

An die, die die Kappungsgrenze beim EG überschreiten. Muss man den „Verlust“ hinnehmen oder gibt eine Möglichkeit, um diesen „aufzufangen“, zB durch beantragen des EGplus und TZ-Arbeit/Urlaubstage? Ich hoffe, ihr versteht, was ich meine.

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Verstehe ich nicht ganz, was du da deichseln willst. Urlaubstage gehen nicht, weile ie während der EZ ruhen, auch wenn du in der EZ in TZ arbeitest. Und ansonsten ist es ja eine Frage, was du willst, arbeiten oder eben nicht.

Ich hab das einfach hingenommen. Finde eh, dass doch EG ne ganz coole Leistung von Staat ist. Klar hab ich mich geärgert über die Kappung und an anderer Stelle muss man aber prozentual immer weiter zahlen und es gibt keine Kappung. Aber ich hab es mir einfach gegönnt.

Hab BasisEG im ersten Jahr genommen und damit die Maximalsumme an EG angegriffen und danach war ich dann wieder unabhängig zu arbeiten so viel ich will ohne mit Gedanken über eine Anrechnung machen zu müssen.

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Wenn man während EZ in TZ arbeitet ruhen die Urlaubstage nicht, sie werden angepasst. Daher unsere Überlegung, ob mein Mann statt zwei Monate EGBasis, vier Monate EGplus bezieht und daneben TZ in EZ beantragt und dafür dann Urlaubstage nimmt. So wäre der Verlust evtl. geringer. Aber das müsste man sich wohl mal konkret durchrechnen.

Und klar. Es ist Luxus, dass wir hier überhaupt EG bekommen. Da stimme ich dir vollkommen zu.

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Das stimmt so nicht mit den Urlaubstagen. Manche AGs bieten das an die Urlaubstage dann umzurechnen, sie müssen es nicht machen. Siehe Paragraph 17.2 BEEG

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Was für einen Verlust?
Du bekommst 1800€ Basisielterngeld oder 900€ Elterngeld+. Niemand bekommt mehr, viele bekommen weniger - wieso also Verlust?

Natürlich kannst Du Dein Gesamteinkommen per zusätzlicher Teilzeitarbeit erhöhen, mehr Elterngeld bekommst Du deswegen aber trotzdem nicht.

1800€ sind als Lohnersatzleistung doch durchaus auskömmlich.

Grüsse
BiDi

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Mit Verlust meine ich, dass man ohne die Kappungsgrenze 65% vom netto erhält. Bei 3.500€ netto zB 2.275€, gekappt auf 1.800€ machen 475€ „Verlust“.

Selbstverständlich ist es Luxus, das wir hier in Deutschland überhaupt Elterngeld erhalten und 1800€ sind vollkommen auskömmlich.

Unsere Überlegung war, ob mein Mann nicht zwei Monate EG Basis, sondern vier Monate EG plus beantragt und währenddessen in TZ arbeitet bzw. Urlaub nimmt. Urlaubstage ruhen ja nicht, wenn man TZ während EZ arbeitet, sondern werden angepasst. So hätte man einmal das Einkommen aus TZ und zum anderen daneben das EG Plus und hätte evtl. eben nicht diesen großen Verlust. Aber das müsste man sich wohl mal durchrechnen.

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Es ist kein Verlust, sondern man erhält 65 bzw. 67% vom Netto bis maximal 1800 EUR.

Ich verstehe deine Überlegung, aber es gilt nunmal eins von beiden, in eurem Fall (in unserem übrigens auch) die 1800er Grenze, die gleichberechtigt zu der 65/67er Grenze ist.

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Den „Verlust“ muss man wohl hinnehmen. Bin ja grundsätzlich froh, dass es das Elterngeld überhaupt gibt 😊
Ich finde allerdings auch, dass man den Maximalsatz mal hätte anpassen müssen. Seit der Einführung vom Elterngeld 2007 oder 2008 (?) wurde der Maximalbetrag nicht angepasst. Da Gehälter aber über die Jahre natürlich auch steigen, müsste ja m.E. auch mal nachjustiert werden.

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Ja natürlich. Das wir hier in D Elterngeld erhalten ist absoluter Luxus. Da stimme ich dir
voll und ganz zu. Danke für deine Antwort.

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Kann man halt nicht ändern. Wir liegen tatsächlich deutlich unter 50% des Nettogehalts mit EG.

Unfair fand ich, dass meinem Mann die Urlaubstage gekürzt wurden, nur weil Sohn am 1. des Monats geboren ist und so die Lebensmonate mit den Kalendermonaten zusammen fallen, sprich EZ immer ganze Monate waren, ergo Urlaub gekürzt. Seine 13 Kollegen die im gleichen Jahr ebenfalls Vater geworden sind hatten dann jeweils 5 Urlaubstage mehr, da die meisten 2x1 Monat EZ genommen hatten, und daher keine Urlaubstage gekürzt werden konnten.

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Danke für deine Antwort.
Das ist tatsächlich vom Gefühl her nicht ganz fair.

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Geht nicht, ist sogar doppelt nachteilig. Denn bei EGPlus wird die Differenz zum Vollgehalt als Berechnungsbasis verwendet, allerdings ist das Ausgangsgehalt ebenfalls gedeckelt. Dann kann es passieren, dass man trotz TZ gar keine Differenz hat (rechnerisch) und nur noch den Grundbetrag erhält.
Beispiel: Vollzeit 4000 Euro, Teilzeit 3000 Euro. Differenz laut EG Rechnung: Null.

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Ja das hatte ich „befürchtet“. Danke für deine Antwort.

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Den Verlust müssen wir hinnehmen. Ich muss für jeden EG Monat auch 1000€ vom Ersparten nehmen. Die laufenden Kosten stehen ja nicht still nur weil wir in EZ sind. Aber besser als nix. Meine Freundin ist Freiberufler mit privater Krankenversicherung. Da haut die EZ noch mehr rein.

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Für uns war die Konsequenz, dass ich weniger lang in Elternzeit gehe (als ich es gern gehabt hätte). Mein Mann, der weniger verdient als ich, nimmt 6 Monate Elternzeit, ich 8. Ansonsten könnten wir den „Verlust“ finanziell nicht auffangen.

Bei mir ist das Elterngeld etwas unter 40% der Nettogehalts, bei ihm 65%.

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War bei uns auch ähnlich, also mein Mann verdient deutlich weniger als ich. Ich allerdings weniger als du, es waren bei mir knapp 55%. Aber mal im Ernst.... gerade wenn man doch dann ihnen Kinder ein ganz ordentliches Haushaltsnetto hat, kann man doch ins er Schwangerschaft oder ggf. schon davor in der KiWu-Zeit so sparsam leben, dass man sich ein Puffer anlegen kann, mit dem man überbrückt?!

Wir haben auch immer ganz rational gesagt: wer weniger verdient nimmt länger Elternzeit. Als ich dann schwanger war, konnte ich es mit plötzlich nicht mehr vorstellen und hab gespart um
mir ein Jahr zu gönnen.

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Bei uns gab es noch kei Eg

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