Elternzeit möglich?

Hallo Ihr Lieben,
ich hoffe jemand kennt sich etwas mit dem Thema aus. Also, meine Tochter ist am 23.04.2017 geboren. Zu der Zeit war ich nicht berufstätig. Am 27.07.2017 habe ich eine Teilzeit Beschäftigung begonnen.

Frage: Kann ich jetzt bei meinem aktuellen Arbeitgeber Elternzeit beantragen?

Viele Grüße,
Eure Marina

1

Ja, kannst du. Wenn du damals keinen AG hattest, hast du ja die 3 Jahre damals vermutlich nicht beansprucht. Der AG kann das jedoch nach dem 3. Geburtstag aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen (das kann er direkt nach Geburt nicht).
Bedenke aber die Erziehungszeiten bezüglich Rente, die unabhängig von der EZ beim AG laufen. Da bist du nur noch in der Berücksichtigungszeit. Du hast also keine Lücke in der Wartezeit, es werden aber keine Beiträge gezählt.