Beschäftigungsverbot, Elternzeitende und wieder schwanger??

Hallo ich hätte mal eine Frage...ich bin zurzeit in elternzeit, vor der elternzeit war ich von meiner Firma aus ins Beschäftigungsverbot geschickt worden....elternzeit sind 2 Jahre....endet am 29.5.22 ....so ,was wäre wenn ich im Mai oder April 2022(nur mal so gesagt weiß das man es nicht planen kann) wieder schwanger werden würde ? Würde ich dann automatisch wieder ins bv gehen oder müsste ich das 3 Jahr elternzeit nehmen?Ist mein Job dann noch gesichert? Und würde das Geld dann von ersten bv gerechnet werden da ich ja dann doch noch nicht wieder arbeiten war? Lg

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Dein Gehalt würde dann nach der gültigen Vereinbarung gezahlt. Wenn Du Teilzeit nach der Elternzeit vereinbarst, dann das Gehalt aus Teilzeit. Wenn Du diesbezüglich keine Vereinbarung getroffen hast, dann eben aus dem Vertrag vor der Elternzeit.

Ob Du wieder in ein BV geschickt würdest, hinge in erster Linie davon ab, ob Dein AG Dir einen mutterschutzgerechten Arbeitsplatz anbieten kann, oder nicht. Daher würde ich an Deiner Stelle nur so hoch pokern, wie Du kurzfristige Betreuungsmöglichkeiten für Kind eins in der Hinterhand hast. Im blödesten Fall hat Dein AG einen Arbeitsplatz für Dich (und wenn es Aktenablage ist), Du hast keine Vereinbarungen bezüglich Teilzeit getroffen und musst dann Vollzeit arbeiten, ohne eine adäquate Betreuung fürs Kind zu haben.

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Oder auch nicht unwahrscheinlich: man hat eine Fehlgeburt und muss dann sofort wieder arbeiten.

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Also bislang wurde noch keine Vereinbarung getroffen, das bv wird schon Jahrelang gemacht da ich in einer großen Industriefirma arbeite und die viele Chemikalien haben mit denen wir arbeiten, in den kindergarten würde mein kleiner sowieso ab 2022 August gehen

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"Würde ich dann automatisch wieder ins bv gehen..."

Ein automatisches BV gibt es nicht. Entweder medizinisch begründet vom FA oder vom AG, wenn er keinen mutterschutzgerechten Platz für dich hat.

"...müsste ich das 3 Jahr elternzeit nehmen?"

Nein, warum?

"Und würde das Geld dann von ersten bv gerechnet werden da ich ja dann doch noch nicht wieder arbeiten war?"

Sofern du ein BV bekommst, erhältst du Mutterschutzgeld in Höhe deines Gehalts.

Ich würde mich aber nicht auf ein BV verlassen.

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Da ich in einer Industriefirma arbeite darf ich ab Schwangerschafts Bekanntgabe nicht mehr arbeiten das wird sich nicht ändern , wir arbeiten mit Chemikalien um Verschmutzungen aus industrietextilien zu entfernen, mir geht es hauptsächlich darum ob ich wenn noch nicht wieder angefangen bin den Lohn aus dem bv davor bekomme was sich dann ja auch auf das elterngeld auswirken würde, wenn ich für weniger std. anfange bekomme ich ja auch weniger elterngeld nachher.

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Das kommt drauf an was vereinbart wird. Wenn keine vertragsänderung wünscht dann bekommst du das Geld was du im letzten BV auch hattest, wenn du vereinbart hast nur die Hälfte zu arbeiten, bekommst auch nur das bezahlt für die Stunden die du neu vereinbart hast im BV.