Nach Elternzeit ins Beschäftigungsverbot

Hallo...

Und zwar bin ich noch 2 Monate in Elternzeit(bis März), und bin erneut schwanger. Ich müsste nach meiner Elternzeit,also ab März, direkt ins Beschäftigungsverbot kommen da ich mit Strahlungen arbeite.
Habe auch in der 1. SS sofot BV bekommen.

Meine Frage, bekomme ich im BV wieder volles Gehalt, obwohl ich nicht gearbeitet habe nach der Elternzeit, da ich ja wieder schwanger geworden bin ?!

Zur Info, habe 2 Jahre elternzeit genommen.

LG

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Hey! Ich war auch 2 Jahre in Elternzeit und bin nun erneut schwanger. Ich wurde direkt wieder ins Beschäftigungsverbot geschickt und bekomme auch wieder volles Gehalt, auch wenn ich noch garnicht wieder arbeiten war.

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Hi danke für deine antwort. Warst du schon einige monate vorher schwanger oder direkt als dein elternzeit zu ende gegangen ist? Macht das ein unterschied?

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Nein, das macht keinen Unterschied! Du bekommst dein BV und damit dein Gehalt aber natürlich erst ab dem Tag, an dem du wieder arbeiten gegangen wärst.

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Ja bekommst, wenn du keine Teilzeitvereinbarung getroffen hast.

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Ja bekommst du und du hast auch wieder Anspruch auf Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld und natürlich Anspruch auf Urlaub