Arbeitgeber bestimmt, wann ich Urlaub nehmen soll (nach Elternzeit)

Hallo zusammen,

ich habe im Juni 2020 meinen Sohn zur Welt gebracht. Elterngeld erhalte ich bis 15.7.2021.

Vor der Geburt hatte ich Elternzeit beantragt für zwei Jahre, mit der Option bereits nach einem Jahr wieder in Teilzeit zu arbeiten. Aus 2020 habe ich noch 25 Tage Resturlaub.

Nun würde ich gerne am 16.7.21 wieder anfangen zu arbeiten, jedoch möchte mein Arbeitgeber, dass ich den kompletten Resturlaub direkt an die Elternzeit anhänge. Dann würde ich erst Anfang/Mitte September wieder mit dem arbeiten beginnen. Für mich wäre das ungünstig, denn vom 16.7.-15.8. nimmt mein Mann Elternzeit (macht die Kita Eingewöhnung) und es wäre Quatsch, wenn ich auch zuhause hocke.

Kann der Arbeitgeber mir das vorgeben, wann ich den Resturlaub nehme?

Sollte ich wieder schwanger werden und ab Mitte Oktober in Mutterschutz gehen, kann man mir dann die Teilzeitarbeit grundsätzlich verweigen (à la "lohnt sich nicht")?

Vielen Dank für eure Erfahrungen und euer Wissen,
Malou

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Sommer 2021 ist deine EZ ja nicht Ende, entsprechend bleibt dein Resturlaub bestehen.

In teilzeit hast du neuen Urlaubsanspruch.
Wenn teilzeit genehmigt ist, ist es egal ob du schwanger wirst oder nicht. Es gibt nur wenige Gründe teilzeit in EZ nicht zu genehmigen

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Vielen Dank, das hilft mir sehr weiter 👍
Ich will natürlich keine schlechte Stimmung. Muss jetzt mal schauen, was ich mache. Und ob es mit dem Geschwisterchen so klappt wie ich es mir vorstelle 😉

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„ Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.“
Dementsprechend kannst du deinen Urlaub, den du vor der Elternzeit erworben hast, bis Ende Dezember 2023 nehmen.

Unabhängig davon: Wenn dein AG möchte, dass du deinen Urlaub im Anschluss an die Elternzeit nimmst, wäre das doch eh erst im Juni 2022?!

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Achso: Paragraph 17 Abs. 2 BEEG

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Vielen lieben Dank! Da hast du recht, die EZ endet ja erst 2022! 😉 Da muss ich mal nachgucken, wie er das formuliert hatte. Danke für den wertvollen Hinweis.

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Dein Urlaub ist streng gesehen während deiner EZ „eingefroren“.
Und das gilt auch während du Teilzeit in Elternzeit arbeitest.

Du musst das auch aus der finanzielle Sicht sehen :
Den Urlaub hast du in Vollzeit erworben.
Damals hast du zb 3000 Euro verdient. Während dem Monat Urlaub hättest du also auch 3000 Euro Gehalt bekommen.

Nun arbeitest du Teilzeit in Elternzeit und verdienst zb 1200 euro.
Dir würde also viel Geld durch die Lappen gehen.
Am besten du nimmst in Urlaub im
Anschluss an deine EZ in Vollzeit und wechselst danach erst in Teilzeit, falls das überhaupt der Plan ist.

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Das ist wahr! Danke für deinen hilfreichen Input 🙏☺️