Schwanger in Elternzeit

Hallo ihr Lieben,

Ich habe heute meinen Arbeitgeber über meine ss informiert.

Nun gibt es mal wieder einen Bürokratiewahnsinn.

Es ist nun so, dass meine jetzige Elternzeit am 14.6.2021 vorbei ist und ich 1,5Wochen später wieder in den Mutterschutz gehe.

Mein Arbeitgeber und ich sind uns einig, dass ich für 1,5 Wochen nicht kommen muss, zumal ich meinen eigentlichen Job eh nicht ausüben könnte und andere Aufgaben machen müsste.

Jetzt ist die Frage: soll ich meine Elternzeit um einen Monat verlängern und dann zum mutterschutz wieder kündigen, um meinen Mutterschutz in Anspruch nehmen zu können? Oder sollte ich mir lieber für die Zeit ein Beschäftigungsverbot ausstellen lassen ?
Ich habe gehört, dass das Beschäftigungsverbot von Vorteil für meine Rente wäre aber so richtig sicher bin ich mit da nicht.

Hat jemand Erfahrungen damit oder arbeitet evtl. Auf dem Gebiet?

Ich hoffe der Beitrag ist hier in dem Forum richtig. Ansonsten bitte verschieben.

Freue mich auf eure Antworten 😊

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Huhu, ein Beschäftigungsverbot kommt ja nur zum Tragen wenn dein Arbeitgeber dir keinen mutterssschutzkonformen Arbeitsplatz anbieten kann. Das musst du mit deinem Arbeitgeber besprechen.
Wenn er dir einen Platz anbieten kann, würde ich (bzw. habe ich selbst so gemacht, bei mir ging es nicht nur um 1,5 wochen aber ist ja egal) die elternzeit verlängern um diese 1,5 wochen.
Das BV hat den Vorteil, dass du dein normales Gehalt bekommst. Aber wie gesagt, dass würde ich nochmal mit dem Arbeitgeber besprechen.
Wäre vielleicht auch Urlaub eine Option als Überbrückung? In den 14 Wochen Mutterschutz hast du ja auch wieder Urlaubsanspruch. Ja nachdem, wie viel Jahresurlaub du im Vertrag hast, sind das ja auch etwa acht-zehn Tage. Nur so als Idee.
Liebe Grüße

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Vielen Dank für deine Antwort.
Die Option mit dem Urlaub hatte ich gar nicht auf dem Schirm. Das wird wohl die einfachste Lösung sein. Ich werde mal versuchen diesen Weg einzuschlagen.
Danke 😊

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Hallo in meinem Fall war es so das ich elternzeit bis zum 12.02 hatte und durch meine erneute Schwangerschaft wäre ich am 28.02 in Mutterschutz gegangen.

Aus der Elterzeit und Beschäftigung habe ich aber Urlaubsanspruch und der wurde bis zum Mutterschutz dann geltend gemacht.

Wären Tage dazwischen gewesen wäre ich vielleicht für die paar Tage zur Arbeit gegangen oder hätte mich krank schreiben lassen, je nachdem wie es mit der Betreuung geklappt hätte.

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Man hat erwirbt in der elternzeit nicht grundsätzlich Urlaubsanspruch. Im Mutterschutz ja, in der elternzeit nicht. Wenn dein Arbeitgeber das gemacht hat, super. Aber einen Rechtsanspruch hat man nicht.

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Für jeden vollen Kalendermonat, den Sie in Elternzeit sind, hat Ihr Arbeitgeber das Recht, Ihren jährlichen Anspruch auf Urlaub um ein Zwölftel zu kürzen. ... Wenn Sie nur einen Teil eines Kalendermonats in Elternzeit sind, dann verringert sich Ihr Jahresurlaub nicht.

Also steht einem trotzdem Urlaub zu.

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Warum willst du deine Elternzeit 1 Monat verlängern um sie dann wieder zu kündigen? Das wäre ja unsinnig.

Deine Elternzeit brauchst du nur bis 1 Tag vorm neuen Mutterschutz verlängern, so einfach ist das.

Für ein BV muss es einen Grund geben, das kann man nicht einfach so sich ausstellen lassen.

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Soweit ich weiß, kann man die Elternzeit nur um volle Kalendermonate verlängern. Um den Muterschutz aber in Anspruch zu nehmen muss ich ihn dann wieder kündigen.

Ich denke schon, dass ich mir ein BV ausstellen lassen kann, da ich eine Risikoschwangerschaft habe und im Labor arbeite. Ich dürfte zwar nur noch arbeiten an meinem Bildschirmarbeitsplatz durchführen aber auch der befindet sich im Labor unweit von den ganzen Chemikalien.

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Selbstverständlich kann man die Elternzeit auch tage- bzw wochenweise verlängern, das weißt du falsch.

Ein BV kannst du dir selbst nicht ausstellen.

Allerdings da dein Arbeitsplatz nicht mutterschutzgerecht erscheint kann dein AG dir für die 1,5 Wochen eins ausstellen.

Mir persönlich wäre das aber zu umständlich. Ich würde tatsächlich die Elternzeit bis 1 Tag vorm Mutterschutz verlängern.