Minusstunden Beschäftigungsverbot

Hallo,

ich habe eine Frage.

Mein Gyn hat mir ein individuelles Beschäftigungsverbot aussgestellt.
Ich darf 5 Std. tgl. nicht überschreiten.

Gestern sprach mich meine Chefin an, dass ich noch 11 Minusstunden hätte und diese ausgleichen müsste. Als Begründung gab Sie an, dass ich pro Tag 30 Min länger machen dürfte.
Ich bin etwas irritiert jetzt, da das Beschäftitungsverbot ja aussagt, dass ich die 5 Stunden nicht überschreiten darf.
Ich würde mich ja selber lächerlich machen, wenn ich jetzt tgl. 30 Min länger bliebe.
Könnt Ihr mir helfen?
Gibt es da vlt einen Paragraphen, den ich meiner Chefin vorlegen kann?
Und was passiert mit den Minus 11 Std. Diese sind vor der SS angefallen.

Danke im Vorraus!

MFG

G. Paulus

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Meiner Meinung nach darfst du die 5 Stunden täglich nicht überschreiten, sonst macht ja die Einschränkung deiner Gyn auf 5 Stunden keinen Sinn.

Die 11 Minusstunden wirst du dann aber behalten und nach Mutterschutz und ggf. Elternzeit irgendwann nachholen müssen, denke ich...

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Frag deinen Frauenarzt.
Ich würde sagen ist Quatsch. Ich glaube 30 Minuten länger täglich darf man für den Fall bleiben, dass man eben Gleitzeit hat und noch etwas Spielraum ist. Insgesamt auf den Monat darf aber die gesamte Arbeitszeit nicht überschritten werden, also man rechnet natürlich nicht pro Tag 30 Minuten drauf!!! Deine Sollarbeitszeit sind jetzt 5 Stunden und wenn du die geschafft hast bist du auf 0!

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Das darf dein AG nicht verlangen.

Und wenn die Minusstunden nicht dein Verschulden sind (z. B. früher gegangen) sonder das Verschulden des AG ist(Fehlplanung z. B.) , dann musst du diese auch nie nacharbeiten, auch nicht außerhalb der Schwangerschaft!

Ruf die zuständige Aufsichtsbehörde an zwecks weiterer Informationen!