Kann man früher wieder arbeiten obwohl man mehr Elternzeit beantrage hat ?

Habe 3 Jahre beantragt . Kann ich früher wieder arbeiten wegen Einkommen dennoch?

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Du kannst natürlich eher wieder anfangen, wenn dein Arbeitgeber damit einverstanden ist. Die Elternzeit verfällt dann aber Ersatzlos

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Morgen, sie verfällt nicht, sie kann die restliche Elternzeit nehmen bis das Kind 8 Jahre ist.

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Bist du sicher? Ich habe mich letztens aus dem gleichen Grund informiert und habe fast nur die Version mit dem verfall der Elternzeit gefunden. Also wenn man auf vollzeit wieder anfängt

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Zuerst muss dein Chef es dir genehmigen. Immerhin hat er ja, auch finanziell, in einen Ersatz für dich investiert und dementsprechend einen Vertrag mit deiner Vertretung aufgesetzt.
Meist sind solche Verträge befristet und nicht frühzeitig kündbar, weil die zu vertretenden Kraft wieder kommen will.
Er kann also ablehnen und dir sagen, dass du daheim bleibst, bis die beantragte Elternzeit abgelaufen ist.
Du kannst jedoch während der Elternzeit zusätzlich einige Stunden arbeiten gehen, um dir etwas dazu zu verdienen. Das kannst du entweder in deiner Firma machen, wenn dein Chef das zulässt, oder wo anders. Allerdings wird diese Einnahme auch mit dem Elterngeld verrechnet. Ob sich das dann lohnt, musst du dir ausrechnen.
Willst du deine Elternzeit abbrechen und dein Arbeitgeber sagt dem zu, dann behältst du den restlichen Anspruch selbstverständlich. Allerdings unentgeltlich!!! Dessen muss man sich auch bewusst sein.

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Nein, man behält ihn nicht selbstverständlich. Man behält ihn nur, wenn der AG dies ebenfalls genehmigt. Er muss es aber nicht.

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Achso, oder meintest du das mit „der AG stimmt dem zu“? Ich dachte, das bezog sich jetzt auf den Abbruch der Elternzeit

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Du darfst während deiner Elternzeit maximal 30 Stunden Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Wenn du mehr arbeiten möchtest/ musst, dann benötigst du die Zustimmung deines Arbeitgebers. Er darf ablehnen, du darfst aber auch Teilzeit in Elternzeit bei einem anderen AG arbeiten.

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„ Wenn du mehr arbeiten möchtest/ musst, dann benötigst du die Zustimmung deines Arbeitgebers.„
Damit ist dann aber auch deine Elternzeit beendet.