Elternzeit bei 3 Kindern (1x Zwillinge)

Hallo zusammen. Fühlt sich jemand sehr sattelfest zum Thema Elternzeit und hätte mal ne Hilfe für mich? Wir haben drei Kids erst nen Jungen 14.11.2015 und dann Zwillingsmädchen 19.04.2017 und die Elternzeit (für alle 2 Jahre) endet nun zunächst einmal am 18.04.2021...wir wollen jedoch verlängern und dazu habe ich ein paar Fragen.

Bei Kind 1 hatten wir zunächst nur 1 Jahr beantragt und dann nochmal auf ein zweites Jahr verlängert (mit Zustimmung des AG).

Bei den Zwillingen haben wir nun direkt 2 Jahre für Kind 2 und danach 2 Jahre für Kind 3 genommen und zugestimmt bekommen.

Wie kann es jetzt noch weiter gehen, da unseres Wissens ja insgesamt 9 Jahre zur Verfügung stehen. Können wir die restlichen 3 Jahre noch nehmen oder habe wir auf Grund Fehlverhaltens schon was davon verloren? Wenn ja, wie viel und weshalb?

Danke euch.

Gruß Daniel

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Die Elternzeit von Kind 1 hat sich ja mit dem Mutterschutz/der Elternzeit von Kind 2 überschnitten. Wurde die Elternzeit rechtzeitig vor Mutterschutzbeginn beendet?

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Ihr könnt maximal 24 Monate pro Kind in der Zeit zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag nehmen. Da ihr bei allen Kindern mindestens 12 Monate vor dem 3. Geburtstag genommen habt, habt ihr da schon mal nichts „verschenkt“.

Lediglich bei Kind habt ihr grob gerechnet ein 3/4 Jahr verschenkt (dazu müsste mal genaue Mutterschutzfristen kennen), denn als die Elternzeit von Kind 1 endete, wusstet ihr ja wahrscheinlich schon von der Schwangerschaft mit den Zwillingen oder? Also hättet ihr kein ganzes Jahr verlängern müssen sondern nur die Zeit bis zum neuen Mutterschutz.

Aber zu deiner eigentlichen Frage: ja, die restlichen 3 Jahre stehen euch noch zu, sofern sie Bistum 8. Geburtstag genommen werden. Daher empfiehlt es sich, erst die Elternzeit von Kind 1 zu nehmen...

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Hallo zusammen,

danke schonmal für euer Feedback, was sehr deutlich hilft.

Gehen wir jetzt mal davon aus, dass wir die restliche Zeit für Kind 1 noch nehmen könnten, würde mich jetzt folgendes interessieren:

a) wie errechne ich die genaue restliche Zeit für Kind 1? und
b) die Elternzeit für Kind 1 wurde bereits 2x genommen, also 1x initial und 1x verlängert bis zum MuSchu von den Twins. Darf ich das überhaupt dann noch ein drittes Mal einreichen bzw. hierzu muss doch der AG dann nicht zustimmen, oder?

Danke.