Kaufvertrag beide Ehepartner unterschreiben

Hallo,
meine Frage steht schon oben.

Sollten bei einem Kaufvertrag für das zukünftige Eigenheim beide Ehepartner unterschreiben?

Was passiert im Falle einer Trennung? ( wovon wir jetzt nicht ausgehen) Danke für eure Erfahrungen. Lg

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Hallo,

Wichtig ist was im Grundbuch eingetragen wird. Kaufvertrag und kreditvertrag sind davon losgelöst.

Wer im Grundbuch steht ist Eigentümer vom Haus. Das kann von einem gehört das Haus alleine bis hin zu 50 / 50 sein. Meine Eltern z. B. gehört das Haus 50 zu 50,bri meiner Tante gehört meiner Tante 70 und meinem Onkel 30 Prozent.

LG Morgain

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Danke für deine Antwort! Wir möchten gerne gleichberechtigte Besitzer des Hauses werden. Dafür müssten wir dann also beide zu gleichen Teilen im Grundbuch stehen. Lg

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Ins Grundbuch wird aber nur eingetragen, was vorher im Kaufvertrag geregelt wird. Der Notar gibt ja ans Grundbuchamt weiter, was eingetragen werden soll. Entsprechend muss im KV geregelt werden, dass euch beiden je 50% gehört und dann
müsst ihr auch beide unterschreiben.

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Ja schon gesagt wurde.

Ihr könnte beide den Kaufvertrag unterzeichnen und nur 1 ist im Grundbuch.

Was aber bei einer eventuellen Trennung für den der nicht im GB steht von Nachteil sein kann.

Ich und mein Ex Mann standen gemeinsam im Grundbuch und Kreditvertrag.

Ich würde aus dem Kredit Vertrag entlassen, mein Ex übernahm das allein und in dem Zuge würde ich aus dem GB ausgetragen und mein Ex Mann musste mich auszahlen.

Stehst du nicht im GB wird's schwierig irgendwelche finanziellen Mittel zu bekommen

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Hallo,
Das stimmt so nicht. Die Besicherung eines Kredites ist unabhängig von den Eigentumsverhältnissen. Jede Grundschuld kann zur Besicherung dienen, egal wer der Eigentümer der Immobilie ist. Eine Grundschuld wird ja i.d.R. nicht aus dem Grundbuch ausgetragen und ich kenne Fälle bei denen Kinder auch die Grundschuld ihres Elternhauses auch als zusätzliche Sicherheit genutzt haben.
VG

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Bei uns war es so und die Bank hat auch in dieser Richtung ihre Forderungen gestellt.

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Hallo,

vielen Dank für eure netten Antworten, sowie für die Informationen. Dann werden wir uns wohl beide sowohl im Kaufvertrag als auch im Grundbuch eintragen lassen. Herzlichen Dank!

Einen guten Rutsch ins neue Jahr wünsche ich euch! Lg