Kinderzuschlag

Guten Morgen in die Runde, nur noch ein Mal schlafen. 🤗

Ich hätte eine Frage zum Kinderzuschlag und hoffe, jemand kann mir helfen. Aufgrund von Elterngeld habe ich den Kinderzuschlag beantragt. Nun wird ja das Einkommen der letzten 6 Monate vor dem Antragsmonat heran gezogen. Da ich hier noch Gehalt hatte, fällt mein Zuschlag natürlich niedriger aus. Das war erstmal ein kleiner Schock, da ich dies nicht berücksichtigt habe und ja eigentlich jetzt die Hilfe brauche. Meinen neuen Antrag kann ich erst im Mai wieder stellen, da der Antrag ja 6 Monate bewilligt wird. Hier wird der Zuschlag höher ausfallen, da nur noch das Elterngeld als Einkommen herangezogen wird.

Für mich stellt sich die Frage, ob es vom Gesetzgeber so gewollt ist, dass ich aktuell in einer schlechteren Lage bin und weniger Kinderzuschlag erhalte, später aber wieder in einer besseren Lage bin und trotzdem mehr Kinderzuschlag erhalte. Denn so, wie es ja berechnet und ausgestellt wird würde für mich bedeuten, dass mein zweiter Antrag für Mai bis Oktober bewilligt wird, ich aber ab August wieder arbeiten gehe. Also würde ich bei vollem Gehalt in den Monaten August bis Oktober dennoch den laufenden Zuschlag bekommen, obwohl ich ihn nicht zwangsläufig bräuchte?

Habe ich einen Denkfehler? Ich kann nirgends lesen, dass das aktuelle Einkommen, ob niedrig oder hoch, in irgendeiner Weise zählt. Bitte um Aufklärung, liebend gern mit dem passenden Paragraphen.

Ich wünsche allen ein schönes Weihnachtsfest.

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Hallo

Ich hatte das Problem bei der ersten Antragstellung auch, da floss noch Mutterschutzgeld und eine hohe Nachzahlung mit in die Berechnung ein.

Aktuell es es bei uns in Sachsen so, man kann einen Notfallantrag stellen und brauch nur noch den Einkommensnachweis des letztens Monats und nicht mehr 6 Monate.

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Das hab ich leider "verpasst" bzw hätte mir auch nichts gebracht. Dieses vereinfachte Antragsverfahren war coronabedingt und ging nur bis Ende September. Elterngeld ging bei mir erst ab September und im August gab es sogar noch Jahressonderzahlung.

Weißt du denn, ob ich dann die ersten Monate weiter Kinderzuschlag erhalte, wenn ich wieder arbeiten gehe? Denn Bemessungszeitraum wäre dann ja wieder 6 Monate vorher - also Elterngeld. SOLLTE dies nämlich so sein, würde ich so lange noch ein paar Stunden runter gehen, um einen guten Start zu haben und noch ein bissl mehr Zeit fürs Kind.

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Den kinderzuschlag bekommst du 6 Monate lang auch wenn du dann wieder arbeiten bist.