Schwanger in Elternzeit - Elterngeld ?!

Ihr Lieben,
Ich bin frisch schwanger, ungeplant aber dennoch erwünscht. Haben schon zwei Kinder 5 Jahre und 11 Monate.
Meine Elternzeit läuft im Februar aus, wollte eigl ab Juli wieder arbeiten gehen wenn die kleine zu ihrem Bruder in die Kita geht. Mein Arbeitsvertrag ist ausgelaufen im Oktober. Ich wollte eigentlich im Januar meinen neuen Vertrag unterschreiben.. ob ich das jetzt noch tun werde / kann weiß ich nicht. Die Zeit von Februar bis Juli wollten wir mit dem Gehalt meines Mannes halt überbrücken. Frage - steht mir trotzdem irgendwas zu? Der Mindestsatz Elterngeld , die 300€ Ja auf jeden Fall oder? Aber Mutterschaftsgeld fällt ja weg richtig? Da mein Mann netto ca 3200€ verdient kann ich wohl nichts beantragen oder? Hat jemand einen Tipp für mich oder kann mich mal kurz aufklären?
LG Miri 4+5 😅

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Hallo,
Ich weiß nicht ob ich gerade voll auf dem Schlauch stehe und dir genau folgen kann...
Wenn dein Vertrag ausgelaufen ist, hast du die Möglichkeit dich beim Amt als arbeitssuchend zu melden um Arbeitslosengeld 1 zu erhalten wenn du aus der Elternzeit raus bist... So könntest du die Zeit bis Juli überblicken und ihr müsstet nicht mit einem Gehalt auskommen. Da du frisch schwanger bist fände ich es deinem "neuen" Arbeitgeber gegenüber unfair wenn du wissentlich den Vertrag unterschriebst aber das ist lediglich meine Meinung...
Solltest du Arbeitslosengeld beantragen wirst du aufgrund der Schwangerschaft nicht so viele Auflagen bekommen zwecks Bewerbung schreiben (wenn du Glück hast)...
Zum thema Mutterschaftsgeld kommt es darauf an ob ihr familienversichert seid, wenn nicht hast du Anspruch auf Mutterschaftsgeld...
Elterngeld bekommst du wenn du nicht wieder arbeiten gehst den mindestsatz von 300€ + Geschwisterbonus...

Ich hoffe mir konnte man jetzt folgen... bin aber auch nur Laie, vielleicht kann dir jemand besser weiter helfen...

Lg
Hummelchen88 mit 2 💙 an der Hand und Krümel im Bauch

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Vielen Dank liebes,
Also ich bin Krankenschwester und denke dass ich wegen corona eventuell schwanger so garnicht arbeiten gehen darf, ansonsten würde ich eigl gerne bis zum Mutterschutz arbeiten gehen, trotz Schwangerschaft. Habe ich in meiner letzten ss auch so gemacht. Bekommt man Arbeitslosengeld 1 wenn man in Elternzeit war? Bekommt man das nicht nur wenn man vorher ein Jahr lang gearbeitet hat? Und Geschwister Bonus kannte ich auch nciht 😅 muss ich mal googlen .. mein Gott das wird kompliziert ich merke es schon.. danke dir!

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Alg 1 bekommt man doch nur, wenn man dem Markt auch zu Verfügung steht... Das ist ja so ne Sache 🙈😋

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Hallo 👋🏼

300€ Geschwisterbonus kommt noch hinzu .

Lg

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Echt ? Im Internet steht 75? 😅

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Es sind 10 Prozent... Aber mindestens 75 Euro...Also sind es wenn du nur die Basis an elterngeld bekommst 375 Euro insgesamt

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Ich bekomme jetzt im neuen Mutterschutz mein volles Gehalt von vor der ersten Schwangerschaft, da ich die Elternzeit vom ersten Kind zum Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig beendet habe. Ich konnte leider nicht genug ausklammern also bekomme ich danach ‚nur’ die 300€ mindestsatz +75 geschwisterbonus. 2x Kindergeld kommt auch noch dazu und bei uns ja im 2. Jahr noch die 250€ Familiengeld.

LG 🤗

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Was ist das genau dieses Familien Geld? LG

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Das gibt es nur in Bayern soweit ich weiß. Im 2. und 3. Lebensjahr bekommt man das automatisch vom Staat.
LG

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§ 2 b Elterngeldgesetz.

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Ok mal von anfang an, bekommst du im Februar noch elterngeld? 1 Basis Elterngeld Monat? Den würde ich wenn es irgendwie noch geht vllt. Klappt ja auch noch der Januar ( versuch nal in der elterngeldstelle noch jemanden zu erreichen morgen) in Elterngeld Plus umzuwandeln. So hättest du nämlich 2 Monate mehr die ausgeklammert werden. Wann genau Ist denn dein ET? Und wann würde dein neuer Mutterschutz beginnen? Auch die Monate in denen Mutterschutz fällt, werden fürs Elterngeld ausgeklammert.
Ich versuch dir das mal an meinem Beispiel zu erklären.
Kind geboren 2.2.20, Elterngeld Plus 14 Monate (da das maximum was an Monaten EG ausgeklammert werden kann), heißt, letzte Zahlung im April, also bis April wird ausgeklammert. Neuer Muschu beginnt 24.5. Da neuer ET vom nächsten Kind 5.7.21 ist. Somit wird auch der Mai und der Juni ausgeklammert. D.h. es werden alle Monate ausgeklammert bis vor dem 1. Kind und somit bekomme ich das selbe elterngeld wie von Kind 1 da die 12 Monate Einkommen von vor Kind 1 herangezogen werden. Also nix da mit du bekommst nur 300 Euro (es sei denn du hast bei Kind 1 natürlich auch nur 300 Euro bekommen). Falls du noch Fragen hast kannst du dich gerne bei mir melden.

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Ohja und natürlich der Geschwisterbonus kommt noch dazu. 10% vom Elterngeld oder minimum 75 Euro.

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Bei meiner Tochter jetzt habe ich 650€ Elterngeld erhalten. Gott ich blicke da garnicht durch. Habe grad in meinem Bescheid nach gesehen, am 6.12 habe ich jetzt das letzte mal Elterngeld erhalten.

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Ist natürlich jedem selbst überlassen aber, wenn du erwähnst das du Schwanger bist, wirst du benachteiligt, und es wird definitiv nicht zum vertrag kommen. Daher hat man ja auch das recht , die Schwangerschaft zu verschweigen.
Also es ist rein dir überlassen, ob oder wie du es finanziell regeln willst.
Wenn du den Neuen Vertrag unterschreibst, wirst du evtl ins BV vom AG geschickt und würdest nach ende deiner Mutterschutzfrist dein Elterngeld erhalten. Mit Berechnung der Zeit von rückwirkend 12-14 Mon.
Sonst würden dir glaub ich 300€ so Elterngeld zustehen.
Wenn dein Vertrag abgelaufen ist beim alten AG, melde dich telefonisch trotz deiner Elternzeit bei der Agentur für Arbeit, du kannst dich Arbeitslos melden und trotzdem in Elternzeit sein ohne das du dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehst und Leistung erhältst.

Alles gute Lg

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Erst einmal : du bist NICHT in Elternzeit! Elternzeit gibt es nur mit Arbeitgeber und du hast keinen. Das ist für dich wichtig, da du so nach dem Elterngeld nicht mehr beitragsfrei versichert bist sondern entweder übers Arbeitsamt (bei ALG I) oder über deinen Mann. Bist du über deinen Mann versichert steht dir kein Mutterschaftsgeld zu und dein Elterngeld wird anhand der 12 Monate vor der Geburt berechnet. Liegen innerhalb dieser 12 Monate Monate mit Elterngeldbezug werden diese ausgeklammert und ersetzt mit Monate vor dem vorigen Mutterschutz. Den Mindestsatz von 300€ plus Geschwisterbonus bekommst du auf jeden Fall.

Allerdings bekommst du nur ALG I, wenn du den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst du ne das tust du ja nicht.

Mehr Informationen zu diesem Thema findest du über die Suchfunktion hier in den zig Beiträgen die es dazu gibt und im entsprechenden Gesetz!