Frage steuerklassenwechsel

Huhu

Lohnt es sich wenn wir die steuerklasse auf 3/5 wechseln sobald ich in Mutterschutz bin damit mein Mann der mehr verdient auch netto mehr rausbekommt ? Da ich ja in Mutterschutz keine Steuern zahle ... lese nur von der 7 Monatafrist bzgl mehr Elterngeld aber die haben wir eh verpasst um noch mehr bei meinem Mann rauszuholen haben wir eben überlegt ob wir nicht EK Fach wechseln wenn ich im Mutterschutz bin , geht das ohne weiteres ?

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Ja, das geht. Haben wir auch so gemacht. Es könnte halt nur sein, dass ihr dann an Steuern was nachbezahlen müsst, da du ja keine mehr bezahlst und er deutlich weniger. Kommt aber auch immer drauf an, was man abzusetzen hat. Aber legt dann einfach etwas von dem was ihr in den 14 Wochen mehr habt zur Seite.

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Morgen ☕️

das machen wir auch so . Sobald die Elternzeit beginnt , wird gewechselt .
Wann hast du ET ? Wenn du zb. im April entbindest und dann wechselst , ist eine Nachzahlung eher unwahrscheinlich.

Lg Nadine

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ET 7.3.

Kann ich nicht gleich wechseln wenn mein Mutterschutz beginnt ? Oder soll ich bis Juni warten sobald das erste Elterngeld drauf ist ?

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Ich würde bis zum Elterngeld warten .
Ich bekomme zb. kein Mutterschutzgeld sondern ganz normal mein Gehalt .
Wenn ich vorher Wechsel , dann mindert sich mein Gehalt .
Wenn du von deiner Krankenkasse das Muschu-Geld bekommst , dann kannst du ja auch schon vorher wechseln .

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Legt euch was beiseite. Es ist ein Irrglaube, dass man dann MEHR hat. Es ist lediglich eine zeitliche Verschiebung. Das weniger an Steuerzahlung von deinem Mann in Stkl 3, zählt ihr später nach. Das Elterngeld wird später hinzugerechnet, genauso das Geld während Mutterschutz, und muss nachversteuert werden.
Ein vorzeitiger Steuerklassenwechsel macht nur Sinn, um das Elterngeld der Frau hoch zu treiben.
Wir haben zum Start der Phase, wo wir ein Kind haben wollten, die Steuerklassen gewechselt in 3 für mich, 5 für ihn. Zusätzlich habe ich die Freibeträge schon auf meinem Lohn eintragen lassen. Somit hat sich mein Netto nochmal erhöht. Folge: volles Elterngeld. Nach der Geburt haben wir getauscht 3/5 und nächstes Jahr wird das Elterngeld zu den Einnahmen hinzu gerechnet und muss versteuert werden.

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Das Muschu-Geld ist Progressionsvorbehalt.
Wartet bis zum 2 Lebensmonat .

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Das EG auch.

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Sinnvollerweise erfolgt der Wechsel vor Mutterschutz. Und zwar in die Steuerklasse 3. Um das Mutterschutzgeld zu erhöhen. Was danach ist, spielt unterm Strich keine Rolle mehr.