ALG 1 nach Elternzeit möglich???

Hallo ihr lieben

Ich studiere seit 3.5 Jahren Bin im Januar fertig. Habe seit September einen befristeten Job (Sozialversicherungspflichtig) und ET ist der 31
7. Vertrag läuft bis inklusive August.
Wenn ich 1 jahr Elternzeit mache habe ich dann anspruch auf alg 1 ?

1

Wenn Du die Bedingungen erfüllst:
"...Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld gelten im Wesentlichen diese Voraussetzungen:

Sie erfüllen die Anwartschaftszeit. Das bedeutet meist: Sie waren in den 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt. Dabei können mehrere Beschäftigungen zusammengerechnet werden.
Sie haben sich bei Ihrer Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
Sie sind ohne Beschäftigung, können aber eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben (mindestens 15 Stunden pro Woche).
Sie suchen eine versicherungspflichtige Beschäftigung und arbeiten dabei mit der Agentur für Arbeit zusammen.
..."
Dann ja.
Siehe https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer

2

Da die mutterschaftsgeld Zeit nicht dazu zählt wie ich denke (?) , würde ich nur 9 Monate erfüllen. Während dem Studium habe ich sonst nur auf 450 Basis gearbeitet. Ich habe etwas davon gelesen dass wenn man die 12 Monate nicht erfüllt einen anteiligen Anspruch hat aber finde online nicht mehr dazu ob und wie lange das dann wäre

3

Elternzeit kannst du kein Jahr machen, da diese mit Vertragsende auch endet. Du bist somit nur so lange beitragsfrei versichert wie du Elterngeld bekommst.

Wenn du nach einem Jahr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, somit Kinderbetreuung hast, dann bekommst du auch ALG I.

4

Schaue bitte in deiner Gehaltsabrechnung nach, ob du überhaupt Abgaben in die Arbeitslosenversicherung zahlst. Meist ist es bei Studenten so, das diese nicht einzahlen.

7

Ja zahle ich definitiv , steht auch oben Sozialversicherungspflichtig

5

Ja, natürlich hast du den Anspruch. 2 Jahre sind ja nun deutlich mehr als 12 Monate, oder?
Die Bedingung ist:
Die musst direkt vor der Geburt entweder in einem sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis gestanden haben oder ALG1 bezogen haben.
Danach erfüllst du allein durch die Elternzeit schon die Anwartschaft. Die zählt nämlich bei Kindern unter 3 Jahren auch.

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/arbeit-versicherung/muss-ich-waehrend-der-elternzeit-beitraege-zur-arbeitslosenversicherung-zahlen-/124872

6

Aber sie hat doch keine 12 Monate eingezahlt.?

10

Muss sie das denn?

Reicht es nicht, wenn IRGENDWER die Beiträge weiterzahlt?

Jeder in diesem Forum weiß, dass Schwangere nicht schlechtergestellt werden dürfen.
Und nun wird hier mal lustig behauptet, dass während des Mutterschutzes der Sozialversicherungsschutz fehlt? Natürlich fehlt der nicht! In der Kranken-/Pflegeversicherung ist die werdende Mutter beitragsfrei weiterversichert. Die Rentenversicherung schreibt gleich Punkte für 3 Jahre Kindererziehung gut. Die Arbeitslosenversicherung wird von der Krankenkasse gezahlt....übrigens nicht nur in der Zeit des Mutterschutzes, sondern auch in der Elternzeit (aber hier geht es ja nur um Kindererziehungszeiten).

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/mutterschaftsgeld-versicherungsschutz-beitraege-und-meldungen_idesk_PI42323_HI1565857.html

weitere Kommentare laden