Urlaubsanspruch Keine Kinderbetreuung

Guten morgen

Ich fang im Januar wieder an zu arbeiten bei einem neuen AG im medizinischen Bereich
Mein Kind ist in der kita und ich kann mir in der Praxis kein Urlaub nehmen da dieser immer geregelt ist .

Leider ist die Praxis natürlich nicht immer zu wenn die Kita zu hat und mein Mann kann sich zwar Urlaub nehmen aber das überdeckt es nicht ganz.

Hat man da irgendwie ein Anspruch auf ein paar Tage oder muss man halt schauen wie man das dann macht ?

Danke euch

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Hallo,

1. der Mann ändert seine Arbeitszeiten
2. du änderst deine Arbeitszeiten
3. ihr organisiert jemanden, der das Kind abholt

So einfach. Andere Möglichkeiten gibt es nicht.

LG, Dani

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Was bedeutet „ ich kann mir in der Praxis kein Urlaub nehmen da dieser immer geregelt ist“?

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Hallo,

was hat die Kita denn für Schließtage das selbst der Urlaub deines Mannes dafür nicht ausreicht ? Selbst unser Dorfkindergarten hatte faktisch nur über Weihnachten zu.

Im Sommer konnte man den Kindergarten im Nachbarort nutzen bzw. die unseren Kindergarten.
Einzelne Schließtage waren immer mit einer Notgruppe verbunden.

Eine meiner Freundinnen ist Arzthelferin und hat 3 Tage zur freien Planung. Der Rest geht über die Praxis Schließzeit, die der Arzt festlegt. In ihrem Fall mit Rücksprache der Angestellten. Das muss aber nicht überall so sein.


LG
Tanja

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Eine Kita darf 30 Schließtage haben. Dazu kommen dann noch ein paar Fortbildungstage.
Also auf 35 Tage kann man da schon kommen.

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Huhu,

Du hast Anspruch auf eine gewisse Anzahl von Tagen, die du selbst verplanen kannst.
Dein Chef darf nicht deinen ganzen Jahresurlaub mit Praxisschliesszeiten verplanen.

Viele Grüße

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... dann verrate uns doch bitte auf welcher Rechtsgrundlage diese Aussage beruht. Dort dürfte sich dann auch die Info zu finden sein wie viele denn eine "gewissen Anzahl" sind.

Sei aber nicht zu enttäuscht wenn du eine solche Rechtsgrundlage nicht findest - es gibt sie nämlich nicht.

Praxisschließzeiten sind einer der Klassiker für die Festlegung des Urlaubes durch den AG.
Die Schließzeiten dürfen hierbei lediglich nicht den Jahresurlaub der MA überschreiten.

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BAG 28.7.1981, 1 ABR 79/79

Da wird von 3/5 als Betriebsferien zu 2/5 als Urlaubswunsch von AN gesprochen.
Das Urteil wird zumindest immer in dem Zusammenhang zitiert.

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Schau mal hier (gilt nicht nur für Corona, sondern auch für Schließzeiten, Streiks etc.):
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/freistellung-zur-kinderbetreuung-bei-schulschliessung_76_511796.html

"Dürfen Arbeitnehmer bei einer Schul- oder Kitaschließung wegen eines Corona-Falls für die Kinderbetreuung zu Hause bleiben?

Wenn bei Schließung der Kita oder der Schule die Betreuung eines Kindes, das aufgrund seines Alters betreut werden muss, nicht anders sichergestellt werden kann, dann haben die Eltern als Arbeitnehmer in der Regel ein Leistungsverweigerungsrecht, weil ihnen die Erbringung ihrer Leistungsverpflichtung aus dem Arbeitsvertrag unzumutbar ist (§ 275 Abs. 3 BGB). Voraussetzung hierfür ist es, dass keine anderweitige Betreuung möglich ist, also etwa durch Nachbarn, den Ehepartner oder eine eingerichtete Notbetreuung.
Kinderbetreuung: Was ist mit dem Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts besteht nur unter sehr restriktiven Voraussetzungen. Die gesetzliche Regelung dazu findet sich in § 616 BGB: Dort steht, dass der Vergütungsanspruch bestehen bleibt, wenn die Verhinderung nur eine "verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" andauert. Dies sind nach allgemeiner Auffassung höchstens zehn Tage. Der Anspruch aus § 616 BGB kann zudem von vornherein durch arbeits- oder tarifvertragliche Vereinbarungen eingeschränkt oder sogar vollständig ausgeschlossen sein."

Oder zur Not bleibst du ohne Bezahlung zu Hause.
Hast du mit deinem neuen AG denn noch gar nichts diesbezüglich besprochen?

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... Hier wäre noch zu Ergänzen das besagte 10 Tage nicht nur zufällig dies selbe Zahl wie bei den "Kinder Krank" Tagen ist ....

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Was meinst du damit, dass der Urlaub geregelt ist? Du kannst gar keinen Anteil deines Jahresurlaubes nehmen, wann es dir passt, sondern es wird komplett vorgegeben, wer wann gehen muss oder alle dürfen nur in den Betriebsferien? Das erscheint mir so nicht rechtens.

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Naja, was soll man sagen .... das ist bei 100% der Lehrer genau so - egal ob verbeamtet oder angestellt.
Die dürfen nur während der Ferien Urlaub nehmen, egal ob sie Kinder haben oder nicht.

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ja klar, dafür ist es dann aber auch ein zeitraum von weit mehr als durchschnittlich max. 30 Tagen, die zur Verfügung stehen.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass außerhalb dieser sehr wenigen Ausnahmeberufe so eingeschränkt erlaubt ist, den gesamten Jahresurlaub des Mitarbeiter als Unternehmen festzuschreiben.

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Hallo danke für die Antworten, allerdings ist da sja ausgeartet🤨😣
Jetzt sag ich auch mal hab 14 Jahre beim gleichen ag gearbeitet (Arzt) und in denen 14 Jahren musste ich meinen Urlaub so nehmen die Praxis wurde zu gemachr und das war unser Urlaub ich hatte nie einen tsg zum frei nehmen ausser zum Umzug oder einer Beerdigung zb . Und jetzt wechsle ich den ag und dort ist das gleiche spielchen

Die kita hat zb Anfang August 3 Wochen bei uns zu
mein mann hat im August urlaubssperre und ich laut Praxis ende August 2 Wochen

Für 1 -2 Tage findet man immer jemand klar aber den Kindergarten in der zeit wechseln ? Geht nicht es wind eh zu wenig Betreuungsplätze vorhanden und ein knapp 2 Jahre altes Kind dann in ein komplett fremdes Umfeld zu stecken ?? Niemals


Wollte einfach wissen ob es da ein Gesetz gibt oder woe ihr das regelt 🥰bin ja nicht doe einzigste in dem Beruf und in der Situation nehme ich an



Schönen Nikolaus 🌲😁