Elterngeldantrag - Frage bzgl. Geburtsurkunde

Guten Abend 🙋‍♀️,

Wusste nicht so recht in welches Forum meine Frage passt, zur Not einfach verschieben.

Im Februar erwarten wir unser erstes Kind. Mein Partner möchte nach der Geburt die ersten 2 Monate auch zuhause bleiben.

Ich habe gelesen, daß es verschieden Geburtsurkunden/ Geburtsbescheinigungen geben wird wo auch drauf steht, welche wo für bestimmt ist.

Ich frage mich jetzt, ob es denn auch 2 Geburtsurkunden " für das Elterngeld" gibt, da ich nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen werde, er wieder zur Arbeit und ich natürlich auch das Elterngeld beantragen muss.

Wer kann Licht ins dunkle bringen?

Vielen Dank schonmal.

LG 🌸

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Noch dazu für die, die aus Hamburg kommen: ich möchte in Altona entbinden: wie läuft das dann überhaupt mit den Geburtsurkunden? Bekommt man die denn direkt vom Krankenhaus, bzw. Muss man dort irgendwas ausfüllen und bekommt die dann per Post zugesendet oder wie läuft das?

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Egal wo du entbindet, du musst immer nach der Geburt zum zuständigen Standesamt und die Geburtsurkunden abholen.

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Du machst nur ein Elterngeldantrag, da füllst du die Monate von dir und deinem Mann aus und brauchst daher auch nur eine Geburtsurkunde und du kriegst auch nur ein Exemplar für die Elterngeldstelle. Du musst prinzipiell das Kind beim Standesamt melden und dann dauert es etwas, bis die Urkunde kommt. Wir konnte das bei uns im KH machen und haben erstmal eine Kopie von der Urkunde bekommen, dass hat bei uns aber nicht für den Elterngeldantrag gereicht. Wie es bei euch im KH ist, kann ich natürlich nicht sagen 😊

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Ahh okay weil auf dem Antrag steht ja direkt am Anfang " Erstantrag" und " Antrag weitere Berechtigter" muss ich dann beides ankreuzen?

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Ich weiß jetzt nicht unter welchem Punkt das mit dem Erstantrag steht, aber du hast ja 2 Spalten für beide Elternteile und unter wird abgefragt, wer wielange in Elternzeit geht.
So müsste dein Antrag aussehen und unten steht dann „Festlegung des Bezugszeitraums“

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Du bekommst zweckgebundene Geburtsurkunden. Da steht dann oben genau drauf für welche/s Amt/Stelle die bestimmt sind. Pro Stelle reicht eine Urkunde aus. Dann kannst du noch entscheiden wie viele "normale" du noch haben möchtest/brauchst.

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Du beantragst ja quasi auch ab Geburt. Bezahlt wird das EG halt erst nach MuSch.

Aber selbst wenn: ich hab meinen Antrag mit der entsprechenden Geburtsurkunde gestellt, mein Mann dann mehrere Monate später seinen, da musste er dann meine Elterngeldnummer mit angeben.

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Geburtsurkunden stellt nur ein Standesamt aus und Kopien reichen für Behördengänge nicht aus. Ob dein KH den Service der Anmeldung der Geburt für euch übernimmt, müsstest du bei denen auf der Internetseite herausfinden oder du rufst halt kurz an.
Für die Elterngeldstelle reicht ein Exemplar aus, das ihr vom Standesamt bekommt. Die Daten von euch Eltern sind ja beim Kind alle miteinander verknüpft.

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Hallo!
Also bei uns (Baden-Württemberg) hat nur eine Geburtsurkunde (mit Vermerk für das Elterngeld) gereicht, für ein Antrag, der für beide Elternteile gegolten hat.