2 Kind in elternzeit von Kind 1, AG zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Hallo ihr lieben,

Ich bin etwas irritiert.
Man liest irgendwie überall was anderes aber belegen mit Gesetzestexten kann man wenig.

Ich habe mein 2. Kind vor 4 Wochen bekommen, mein erstes Kind genau 2 Jahre vorher im Oktober 2018.
Ich habe also meine elternzeit vorzeitig beendet um in den Mutterschutz zu gehen.
Soweit so gut.

Jetzt bekomme ich ja das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse in Höhe von 13€ täglich, der Arbeitgeber stockt zum üblichen netto auf.
Ich bin 2019 NACH dem mutterschutz in Steuerklasse 5 gewechselt da ich nicht arbeiten war.
Eine geringe steuernachzahlung war uns bekannt und das war auch völlig ok.

Jetzt ist aver die frage:
Mein Arbeitgeber hat ein "fiktives netto" gebildet was ich jetzt in Steuerklasse 5 erhalten hätte.
Der bemessungszeitraum für den Arbeitgeber zuschuss liegt aber noch von vor der Schwangerschaft in Steuerklasse 4.
Mal lese ich es ist so richtig, mal lese ich der Arbeitgeber darf dies nicht machen.
Ich habe ja nicht meine Steuerklasse gewechselt um ein höheres Mutterschaftsgeld zu erhalten sondern war vorher lediglich in der 4.

Weiß jemand was richtig ist und kann mir ggf einen Gesetzestext liefern?

Gar nicht mal so einfach alles.

Liebe Grüße

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Wie kommst du darauf, dass der Bemessungszeitraum vor dem ersten Mutterschutz liegt?
Du bekommst quasi das, was du bekommen würdest, wenn du jetzt wieder arbeitest. Und das halt auch nach deiner aktuellen Steuerklasse.

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Im Gegensatz zum vor dem Mutterschutz von Kind 1, hat Dein Mann nun aber Steuerklasse 3. Du verlangst eine Berechnung, der die Steuerklassen 4 zugrunde liegt. Damit würde sich eine Steuerklassenkombination 3 und 4 ergeben, die nach den gültigen Steuergesetzen schlicht nicht möglich ist.

Grüsse
BiDi

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Wenn du deine Elternzeit schriftlich beendet hast dann gilt das was ich beigefügt habe. So ist es im Moment bei mir.
Ich habe in der Elternzeit auf Teilzeit gearbeitet habe aber zum Beginn des neuen Mutterschutzes meine Elternzeit beendet. Der Arbeitgeber muss dann das Gehalt zur Berechnung nehme, wo Dir mehr Vorteile entstehen. Da ich vor der ersten Schwangerschaft in Vollzeit tätig war, wurde auch das Gehalt zur Berechnung genommen. Du kannst es auch bei Familienportal.de nachlesen

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Der Arbeitgeber hat aber die aktuelle Steuerklasse zu berücksichtigen. Deshalb stimmt dein Beispiel nicht ganz für die TE und ihr AG hat alles vollkommen korrekt behandelt.