Elternzeit für 3 Jahre beantragen??

Hallo, ich erwarte im Januar mein 3. Kind und möchte diesmal für 21 Monate Elterngeld beantragen. Macht es Sinn 3 Jahre zu beantragen da ich anschließend in Teilzeit 28 Std. arbeiten möchte oder bringt das keine Vorteile (Kündigungsschutz, etc.)?

Danke für euer Feedback

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Es reicht erst mal für 2 Jahre zu beantragen, da du dich mit der ersten Anmeldung für zwei Jahre verbindlich festlegen musst. Das dritte Jahr kannst du dann mit 7 Wochenfrist einfach dranhängen.
Also prinzipiell solltest du schon die drei Jahre nehmen, wenn du es so machen willst, aber anmelden musst du das dritte Jahr erst 7 Wochen vorher.

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Das stimmt so nicht ganz. Der Arbeitgeber kann die Verlängerung der Elternzeit auch ablehnen. Wenn sie den Antrag erst 7 Wochen vor Ablauf der ersten Elternzeit stellt, dann kann der Arbeitgeber diesen innerhalb einer Frist von 4 Wochen ablehnen. Dann tritt der alte Arbeitsvertrag wieder in Kraft und sie müsste dann Vollzeit arbeiten gehen, falls sie das jetzt tut (ansonsten die derzeit vereinbarte Arbeitszeit).

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Komplett falsch!

Wenn 2 Jahre Elternzeit angemeldet wurden (kein Antrag!), dann kann der AG die fristgerechte Verlängerung selbstverständlich nicht ablehnen! Es is 1. KEIN Antrag, sondern nur eine Mitteilung und 2. gibt es keine Frist in welcher der AG ablehnen kann, da diese Mitteilung KEINER Zustimmung des AG erforderlich ist.

Bitte informiere dich erst, bevor du korrekte Antworten „berichtigst“ und falsche Antworten gibst...

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Hast du denn von den anderen Kindern evtl noch Reste, die du verbrauchen musst bevor sie verfallen (8. Geburtstag)? Dann musst du ggf. ein bißchen stückeln wann du für welches Kind EZ nimmst. Ansonsten: ja, erst mal für die ersten 2 Jahre festlegen.

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Ich hab 3 jahre (bzw jetzt auf 6 Jahre verlängert ,hab Zwillinge ) angemeldet und arbeite seit Ende des Elterngeldes Teilzeit in Elternzeit.

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Hallo,

ja es bringt dir Vorteile, gleich drei Jahre zu beantragen. Während der Zeit besteht für dich Kündigungsschutz, du kannst mit einer Frist von 7 Wochen deine Arbeitszeit ändern, um dann Teilzeit in Elternzeit arbeiten zu können. Du darfst während der Elternzeit bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Nach der Elternzeit hast du deine bisherige Stelle im Bezug auf die Wochenarbeitszeit wieder. Möchtest du das nicht, kannst du für die Zeit nach der Elternzeit eine Antrag auf Teilzeit stellen.


Wenn du nur zwei Jahre beantragst, kann dein Arbeitgeber auch eine weitere Elternzeit ablehnen. Dann müsstest du drei Monate vorher einen "normalen" Antrag auf Teilzeit stellen. Dieser Antrag kann eher abgelehnt werden als der Teilzeitantrag in der Elternzeit, die Gründe hierfür sind im Gesetz weniger schwerwiegend.

In der Elternzeit kannst du zweimal deine wöchentliche Arbeitszeit ändern (muss zwischen 15 und 30 Stunden/ Woche liegen). Mit einer längeren Elternzeit bist du also folglich sogar flexibler.

Alles Liebe.

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>>>Wenn du nur zwei Jahre beantragst, kann dein Arbeitgeber auch eine weitere Elternzeit ablehnen.<<<

Nein, kann der Arbeitgeber nicht ablehnen, wenn das dritte Elternzeitjahr im Anschluss an die ersten beiden Jahre genommen wird.