Elterngeld Alleinerziehend

Hallo zusammen,

Zu meiner Situation: ich bin schwanger in der 32. Ssw und entbinde voraussichtlich am 02.01.2021. Derzeit bin ich angestellt aber im BV bis zum 20.11.2020 dann im Mutterschutz. Zum 31.12.2020 endet mein Arbeitsvertrag und dann wäre ich arbeitslos. Habe aber für dieses Jahr noch 22 Urlaubstage über, müssen diese mir ausgezahlt werden da ich sie nicht nehmen kann ?
Wie sieht es aus nach dem Elterngeld, werde das Basiselterngeld beantragen da sonst nichts Sinn macht erstmal, nun wird das nach dem 1. Lebensjahr des Kindes ein Ende haben und was steht mir dann zu ?
Und wenn das Elterngeld als Alleinerziehende nicht ausreicht für Miete und Verpflegung wo und was kann ich da beantragen ?
Vorab, ich möchte mein Kind NICHT mit einem Jahr in irgendeine Kita abgeben und ich habe niemanden, bei dem ich die kleine dann abgeben kann.

Über eure Erfahrungen und Berichte würde ich mich freuen. Lieben Dank

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Du bekommst natürlich Unterhalt fürs Kind und hast ein Recht auf Betreuungsunterhalt von Kindsvater.

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Ja genau, definitiv Unterhalt vom Vater des Kindes ab Geburt. Und wenn das Geld dann immernoch nicht reicht, ist es möglich während der Elternzeit Hartz 4 zu beziehen. Zumindest bis zum 3. Geburtstag des Kindes. Lass dich am besten frühzeitig beim Jobcenter beraten.

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Sie hat keine Elternzeit, da sie keinen AG hat.
In erster Linie ist der Vater des Kindes für den Unterhalt zuständig.

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Ja, streng genommen nicht. Aber sie ist dann arbeitslos und das Jobcenter gesteht Eltern ebenso bis zu 3 Jahre "Erziehungszeit" zu, in denen man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen muss.

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Hi Elmahic,

Du bekommst 14 Monate Basiselterngeld ab Geburt und könntest, solltest Du dann wieder Teilzeit arbeiten bis Max 30h, noch 4 Monate Elterngeld plus bekommen.

Und wie gesagt: dazu kommen ja noch Kindergeld plus Unterhalt Kind plus Betreuungsunterhalt für Dich bis zum 3. Geburtstag.

Ich bin ebenfalls AE und werde ab Monat 15 wieder arbeiten gehen. Arbeitslosengeld gibt es logischerweise nicht, wenn man sein Kind selbst betreut, da man nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und Hartz4 reicht mir nicht bzw. will ich nicht. Rechne einfach mal, wie es für dich passen würde.

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"Vorab, ich möchte mein Kind NICHT mit einem Jahr in irgendeine Kita abgeben und ich habe niemanden, bei dem ich die kleine dann abgeben kann."

Du bekommst natürlich ggf. ALG II und den Unterhalt vom Vater, aber wenn du das nicht aus eigenen Mitteln stemmen kannst, bleibt dir nichts anderes übrig.

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Ja das war meine Frage, ob mir dann Alg II zustehen würde. Danke