Wie viele Monate Basiselterngeld

Hallo.
Ich erwarte im Dezember unsere zweite Tochter. Ich habe vor ein Jahr in Elternzeit zu gehen. Meine Elternzeit startet nach den 8 Wochen Mutterschutz. Jetzt hab ich gelesen das die Monate in denen man Mutterschafsgeld bekommt schon als Basiselterngeld mit angerechnet werden. Kann mir jemand sagen der auch ein Jahr in Elternzeit war oder ist und 12 Monate Basiselterngeld bezogen hat wie das genau abläuft, bis wann ich also Geld bekommen würde ?

Vielen Dank

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Die Elterngeldbezugsdauer ist ja erstmal unabhängig von der Elternzeit die du genommen hast.

Du bekommst nach dem Mutterschutz noch 10 Monate Basiselterngeld. Also bis in den Monat, in dem dein Kind 1 wird.

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Fast. Jeder Monat, in dem Mutterschaftsgeld gezahlt wird, wird als Basiselterngeldmonat gerechnet. Wenn das Kind also früher kommt oder gar ein Frühchen ist, verlängert sich der Mutterschutz entsprechend

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ja, das stimmt. ich wollte jetzt mal den „einfachen regelfall“ abbilden.

Man bekommt also bei den 12 Monaten Basiselterngeld insg. bis zum 1. Geburtstag des Kindes Geld. Wieviel davon dann Mutterschaftsgeld ist und wie viel genau Elterngeld, kann variieren.

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Andere Frage: Was hast du beruflich nach dem einen Jahr Elternzeit vor? Solltest du da ohnehin noch noch mehr als 30 Std/Woche arbeiten wollen, solltest du darüber nachdenken 2 Jahre EZ zu nehmen, die das EG als BasisEG im ersten Jahr auszahlen zu lassen und danach TZ in EZ zu arbeiten.

Hier gibt es nämlich jetzt wieder vermehrt Mütter, die offenbar nicht wussten, dass man sich mit der ersten EZ-Anmeldung für 2 Jahre festlegt. Die dann nach einem Jahr gerne ihre EZ verlängern wollen (weil keinen Kitaplatz bekommen, Eingewöhnung klappt nicht,...) dafür aber die Zustimmung ihres AG brauchen.

Nur als Denkanstoß.

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Wenn du nur Basiselterngeld nimmst, bekommst du bis zum 1. Geburtstag des Kindes Geld. Und ja, das was du im Mutterschutz bekommst zählen auch auch als Basiselterngeld-Monate.

Bevor du dich festlegst, überlege aber gut, wie dann die Kinderbetreuung nach einem Jahr geregelt wird. Bei uns in der Stadt gibt es Kita und Tagesmutter-Plätze zb immer nur zum 1.8.

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Das Problem hatten wir auch , Frau musste Elternzeit verlängern dann Geld los , aber wer gebt ein Kind nach ein Jahr ab in die Kita ....oder Tages Mutter .... finde so was schlimm ....erst ab 2 Jahren ....kann mit leben aber ehr nicht .

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Wenn für Euch von Vornherein feststand, dass es schlimm ist, sein Kind mit eins abzugeben, warum musste Deine Frau dann die Elternzeit verlängern? Dann hätte sie doch direkt zwei Jahre anmelden können/müssen?!

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Basiselterngeld gibt es für dich bis zum 1. Geburtstag. Nimmst du nur 1 Jahr Elternzeit (anmelden, nicht beantragen), dann ist der 1. Geburtstag gleichzeitig dein erster Arbeitstag.

Möchtest du nicht direkt wieder Vollzeit arbeiten solltest du 2 Jahre Elternzeit anmelden (erster Arbeitstag ist dann der 2. Geburtstag)