Elternzeitantrag beim AG

Hallo Zusammen,

mein AG hat mir ein vorgefertigtes Formular zur Beantragung der EZ zukommen lassen und möchte dieses zeitnah von mir zurückbekommen. Ich befinde mich derzeit in der 17. SSW, also noch sehr früh dran.
Das Formular hat nur die Ausfüllmöglichkeiten von "Datum Beginn" und "Datum Ende". Das genaue Datum des Beginns kenne ich aber ja noch gar nicht, da ich ab der Geburt, bzw. nach dem MuSchu in Elternzeit gehen möchte.

Also vorab mal die Frage, muss ich dieses Formular jetzt schon abgeben? Reicht es vielleicht auch nach der Geburt?
Und wenn ich es vorher schon ausfüllen muss, soll ich dann vom ET ausgehend den Tag reinschreiben, auch, wenn dieser mit größter Wahrscheinlichkeit nicht stimmen wird?

Danke Euch für eure Hilfe!!

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Du kannst den Elternzeit Antrag erst nach der Geburt abgeben,da du ja gar kein genaues Dagum reinschreiben kannst! Meine Personalabteilung wollte von mir auch schon in Woche 10 wissen wie lange ich in EZ gehen will. Da habe ich genau.dass ich das jetzt weder abschätzen kann noch will! Ich war ja erst im dritten Monat. Sie kam dann mit Planungssicherheit und sie muss ja in den Vertrag der Vertretung jetzt schon ein Datum reinschreiben ( war sofort im BV). Das stimmt aber nicht,denn ich war auch EZ Vetretung und bei mir stand nur der Satz drin,dass sich mein Vertrag an der Elternzeit von Frau XY orientiert und befristet.
Ich hab ihr dann mitgeteilt,dass ich an ein Jahr denke, mich aber erst nach der Geburt festlege. Den Antrag schicke ich nach der Geburt erst ab.
Lass dich jetzt darauf nicht festnageln! Natürlich will dein Chef das jetzt schon wissen,aber du bist dazu meiner Meinung nach nicht verpflichtet

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Man füllt das Formular immer anhand des errechneten ET aus, nach der Geburt wird es dann korrigiert. Du kannst noch hinter die Daten "voraussichtlich" schreiben und beim Anfangsdatum eben den Kommentar dazu "in Anschluss an Mutterschutz" o. Ä., dann ist es ganz klar.

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So ein falsches Formular füllt man am besten garnicht aus 😉

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Hab auch so ein Formular ausgefüllt und es ging 🙄

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Du kannst die Elternzeit bereits jetzt mitteilen, dann eben mit dem errechneten Geburtstermin und dann wird sie an den tatsächlichen Termin angepasst.
Wenn du die Elternzeit erst nach der Geburt angibst, ist wichtig zu wissen, dass du sie mit einer Frist von sieben Wochen anmelden musst. D.h. du kannst dir nach der Geburt nicht all zu lange Zeit lassen.

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Hi. Du kannst den Antrag auch nach der Geburt ausfüllen. Du könntest deinem AG aber vorab schon mitteilen wielange du ca in Elternzeit gehst. Dann kann der schon besser planen. Vg

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Danke für den Hinweis :-)

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Nein, dieses Formular würde bei mir in den Müll wandern. Allein das Wort „Antrag“ ist ja total falsch.

Elternzeit wird angemeldet (nicht beantragt) und zwar nach der Geburt. Eben weil du die Daten dann erst kennst, wie du ja schon richtig angemerkt hast. Du musst nämlich dann so oder so nochmal fristgerecht anmelden nach der Geburt.

Mit deinem AG darüber sprechen, wie lange du vorhast in Elternzeit zu gehen kannst du ja ruhig vorher. Aber ich würde ihm auch sagen, dass du das verbindlich nach der Geburt entscheidest und anmeldest. Er hat kein Recht darauf, das jetzt zu verlangen.

Elternzeit beginnt nicht mit Geburt sondern nach dem Mutterschutz.

Und für die Anmeldung reicht ein formloses Schreiben vollkommen aus. Die Nennung des Enddatums ist das wichtigste.

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Man gut das auf den " Formularen " aber Antrag steht 🙄 Weiß ja nicht welchen wisch sie haben, aber mein Schreiben vom Landkreis war ein Antrag und keine Anmeldung. Man kann bzw sollte das voraussichtliche Datum schreiben, was man ja vermutlich weiß und im Nachhinein kann man korrigieren und die Geburtsurkunde hinschicken. Man muss nicht alles ao kompliziert reden.

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Belies dich doch einfach mal im entsprechenden Gesetz!

Ich rede nichts kompliziert, es ist einfach komplett falsch. Da gehe ich lieber nach Bundesgesetzen.

Erschreckend, dass dein AG, ein Landkreis so wie du schreibst, anscheinend keine Ahnung hat.

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Das Thema hatte ich gestern auch.

Meine Personalabteilung sagte drei Monate vor der Geburt damit sie wegen Elternzeitvertretung und co planen können.

Ich weiss zwar schon, wie ich es grob machen möchte, aber genaue Daten kann ich nicht nennen. Die haben sich dann nochmal besprochen und dann hiess es, dass nach der Geburt reichen würde.

Um fair zu sein, teile ich ihnen zumindest vorher mit, wie ich alles geplant habe, auch mit Teilzeit, damit sie eine Vertretung finden, aber das eben alles unter Vorbehalt und nicht formell.

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Vorab mündlich mitteilen für Planungszwecke ist eine gute Idee :-) danke für deine Antwort!