Beschäftigungsverbot wg SS - trotzdem noch AU abgeben?

Hallo! Bin frisch schwanger, habe meinen Arbeitgeber letzte Woche bereits persönlich informiert und da ich im Rettungsdienst arbeite, hat er mich sofort ins Beschäftigungsverbot geschickt.. stehe aber ab dem Wochenende wieder mit Diensten drin, muss ich trotzdem noch eine Au abgeben? Hab es schriftlich abgegeben vom Arzt diese Bestätigung der Ss

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Wenn dein AG dich ab sofort ins BV geschickt hat, dann bräuchte keine AU. Und musst dann für Dienste am WE auch nicht machen.
Ggf frag nochmal nach

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Nein, normalerweise ist eine AU nicht erforderlich wenn der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot erteilt. Und das gilt dann ab sofort mit bekanntgabe.
Ich selber arbeite in der Notaufnahme und wurde auch mit der Abgabe der Bestätigung über die Schwangerschaft sofort ins BV geschickt. Eine AU hab ich nie abgegeben müssen.

Liebe Grüße

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Danke für eure Antworten 💗

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Es ist immer das höhere Gut wirksam.
Das BV steht höher, als die AU, also wird die AU dadurch nichtig...

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Das ist falsch. Die AU ist vorrangig, da man für ein BV arbeitsfähig sein muss!

Hier allerdings unerheblich.

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Alles schön und gut, dennoch gilt das höhere Gut und das ist nunmal das BV. Eine AU ist darum nicht notwendig und wäre sie ausgestellt, wird sie mit sofortiger Wirkung nichtig, sobald ein höheres Gut, in diesem Fall ein BV, ausgesprochen wird. Und das taggleich.
Ich weiß, dass man arbeitsfähig sein muss, aber sie kann nunmal von berufswegen aus nicht arbeiten, da der Arbeitgeber ihren Arbeitsplatz nicht sichern kann. Also sprach er ein BV aus, was alle geringeren Güter umgehend aussetzt, wozu die AU zählt in diesem Fall. Das BV steht in der Güterordnung immer über der AU.
Das ist wie die ärztliche Schweigepflicht. Diese wird, bei einer Gerichtsverhandlung beispielsweise, außer Kraft gesetzt, wenn diese Informationen relevant für den Richter sind, da der Richter und die Strafbemessung ein höheres Gut sind, als der Arzt mit der Schweigepflicht. Blödes Beispiel, aber ein besseres ist mir nicht eingefallen 🙈

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Dein AG hat dir das BV ausgesprochen, also befindest du dich im BV.

Sprich ihn mal darauf an, dass er einen Fehler gemacht hat

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Warum einen Fehler? Ich checke gerade nichts.. also brauche ich jetzt doch eine Au?

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Nein, natürlich nicht. Aber du stehst im Dienstplan drin und das ist doch der Fehler