Steuern Immobilienkauf

Hallo!
Folgender Fall:
Ehepaar kauft ein Wohnhaus, das vermietet ist. Mieter bleiben noch einige Monate in Miete. Ehepaar zieht also erst später selbst in das Haus.
Wie sieht es steuerlich aus? Gibt es einen Unterschied bei Grunderwerbsteuer etc, falls das Ehepaar sofort, also ohne vorherige Mieteinnahmen, einzieht?
LG!

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Soweit ich weiss, macht es für die Grunderwerbs- und Grundsteuer keinen Unterschied, ob das Haus selber bewohnt oder vermietet wird. Die Mieteinnahmen müsst Ihr natürlich versteuern.
Für eine eventuelle Spekulationssteuer bei Verkauf macht Selbstbewohnen oder Vermieten allerdings durchaus einen Unterschied.

Grüsse
BiDi

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Grunderwerbssteuer wird sofort fällig.

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Keine Unterschiede bei der Grunderwerbsteuer, Grundsteuer, etc.
Aber natürlich müssen die Mieteinnahmen als Einnahmen versteuert werden und es können nicht alle Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden, Stichwort „umlagefähige/nicht unlagefähige Nebenkosten“.

Man kann also die Mieteinnahmen nicht als reinen Gewinn betrachten, es fallen einem Kosten durch Vermietung an.

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Beim Kauf macht es keinen Unterschied.

Beim Verkauf KANN dich hingegen die Spekulationssteuer auffressen. Und. Das alles wegen ein paar Monaten Miete. Spekulationssteuer ist nicht zu zahlen, wenn:
- das Objekt durchgehend selbst bewohnt wurde oder
- sich die Immobilie bereits seit 10 Jahren im Besitz befindet

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Immer wieder interessant wie viele Halbwahrheiten hier zur Spekulationssteuer kursieren. Nein, ein paar Monate Vermietung werden nicht zum Problem. Vereinfacht gesagt muss man die Immobilie vor Verkauf einfach 3 Jahre selbst genutzt haben. Heißt: Ich kaufe ein Haus, 6 Monate lang hab ich noch die alten Mietet, dann lebe ich selbst drin und verkaufe es schon wieder 5 Jahre nach Kauf und dabei zahle ich dann KEINE Spekulationssteuer.

Der Hinweis insgesamt ist aber vermutlich unnötig,
da die wenigsten Menschen Immobilien kaufen mit der Absicht sie nach weniger al 10 Jahren wieder zu verkaufen.

Und zudem gilt die Spekulationssteuer natürlich nur, wenn man bei Verkauf dann deutlich mehr erzielt als man selbst bezahlt hat.

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Deswegen „frisst“ einen da auch gar nichts auf. Denn man zahlt die Spekulationssteuer ja nur auf den Gewinn.

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Bei der Steuer selbst gibt es keinen Unterschied. Allerdings lassen sich die Mieteinnahmen durch die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Kauf mindern. Bei uns lag ein Jahr zwischen Kauf und Einzug. Die Mieteinnahmen dazwischen waren effektiv negativ und somit steuermindernd.

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Danke für alle Antworten! Hab wieder was gelernt!
LG

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Grunderwerbsteuer: hängt vom Kaufpreis ab, nicht davon, ob vermietet wird oder nicht.

Umsatzsteuer: in der Regel umsatzsteuerbefreit.

Einkommensteuer:
Es kommt darauf an, ob eine Einkünfteerzielungsabsicht vorhanden ist. Ist die Vermietung langfristig und man erzielt am Anfang nur Verluste, so liegt doch oft die Einkünfteerzielungsabsicht vor.
Bei Euch ist es schwierig: eine Vermietung von kurzer Dauer. Erzielt ihr Gewinn?
Mieteinnahmen ./. anteilige Schuldzinsen ./. anteilige Abschreibung ./. sonstige laufende Kosten= Überschuss der Einnahmen über den Werbungskosten= Gewinn
Abschreibung pro Jahr= (Kaufpreis + Notar + Grunderwerbsteuer + Makler + evtl. nachträgliche Anschaffungskosten) / 50

Lasst Euch beraten!

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Hallo!
Hm, also die Vermietung soll nur kurzzeitig sein, 3 bis maximal 6 Monate, bis die Mieter was anderes gefunden haben und die eigene Kündigung greift.
Danke!

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Wenn Du in den drei Monaten einen Verlust erzielt, dann kannst Du ihn steuerlich nicht geltend machen. Einen Gewinn musst Du allerdings versteuern.
Lass Dich beraten.

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