Übergang Elterngeld und wieder arbeiten

Hallo,

ich habe folgende Frage.

Meine Frau bekommt bis zum 17.09. Elterngeld.
Bisher war Sie in Vollzeit beschäftigt.

Sie arbeitet jetzt wieder ab dem 01.10. in Teilzeit.

Bekommt sie für die Übergangszeit vom 17.09. bis zum 01.10. noch das normale Vollzeitgehalt anteilig? Der alte Arbeitsvertrag wurde ja nicht gekündigt, oder beendet oder so.

Oder steht ihr für diesen Zeitraum kein Gehalt zu?

Wir müssen gerade etwas planen, wie wir den Oktober Geldtechnisch überbrücken können, das das Elterngeld ja wegfällt.

1

Bis wann hat deine Frau Elternzeit angemeldet?

3

bis zum 16.09.

4

Also Ende August wurde zum letzen mal gezahlt

weitere Kommentare laden
2

Wenn sie erst ab 1.10 wieder arbeiten geht, wird sie auch erst ab dem 1.10. Wieder Geld erhalten. Je nach dem wie der AG zählt schon im Oktober oder erst im November für Oktober.

Das EG, wird das am 17.9 nochmals gezahlt, wenn ja, dann wäre das ja im voraus für Oktober

5

Die Frage ist nicht, wann das letzte Elterngeld ausgezahlt wurde, sondern bis wann sie Elterngeld bezieht. Bis einschließlich 17.09.? Dann bekommt sie von 18.09.-30.09. kein Geld, sondern ab 01.10. ihr ganz normales Gehalt. Es sei denn, sie nimmt ihren Resturlaub ab dem 18.09. dann wird sie da natürlich schon ganz normal bezahlt.

12

Ja sie hat da Urlaub bis Anfang Oktober. Dann wird sie wohl anteilig entlohnt.

7

Du schreibst, deine Frau hat bis zum 16.9. Elternzeit angemeldet.
Ab dem 1.10. gilt der Teilzeit Vertrag.

Was hat sie denn mit ihrem Arbeitgeber ausgemacht ?

Eigentlich müsste sie ab dem 17.9. bis Monatsende Vollzeit arbeiten gehen. Dafür bekommt sie natürlich für die Tage auch ihr Vollzeit Gehalt.

8

Dann arbeitet sie seit letztem Donnerstag Vollzeit? Oder hat sie Urlaub beantragt?

9

Wenn ich das richtig verstehe, bekommt deine Frau bis zum 17.9. Elterngeld, aber die Elternzeit beim AG geht bis zum 30.9.
Am 1.10. startet sie dann wieder in Teilzeit.
Der Abschnitt dazwischen ist dann unbezahlte Elternzeit ohne Elterngeld-Bezug.

Elternzeit kann ja max. 3 Jahre genommen werden oder jederzeit davor beendet werden. Das ist nicht an Geburtsdatum oder Monatsbeginn gebunden.

Elterngeld gibt's i.d.R. 12 Monaten mit diversen Abwandlungsmöglichkeiten, aber immer monatsweise ans Geburtsdatum gebunden.

10

Arbeitet sie denn 17.09. bis zum 01.10.?
Wenn die Elternzeit noch läuft und sie daher jetzt zuhause ist, bekommt sie nichts, bis sie wieder arbeitet.