Darf man Leitung werden obwohl man eine Psychotherapie gemacht hat?

Hallo, meine Freundin meinte gestern sie hat eine Psychotherapie jetzt beendet und dürfte nun keine Leitung mehr werden in zukunft, weil sie eben in Therapie war. Sie ist Erzieherin (im öffentlichen Dienst, falls das wichtig sein sollte). Ich meinte dann dass ich sowas noch nie gehört habe, es geht doch niemanden was an ob man Therapie gemacht hat oder nicht oder ?? Die Leute wissen doch nicht wieso man in Behandlung war... sie meinte das wird irgendwo vermerkt, dass man in Behandlung war und der Arbeitgeber hätte Zugriff drauf...

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Normalerweise gibt es die ärztliche Schweigepflicht, und die gilt für jeden.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ihr AG Zugriff auf Daten hat, die unter dieser Schweigepflicht stehen.

An ihrer Stelle würde das einfach niemals selbst erzählen.

Allerdings kenne ich ein Mädchen, das aufgrund einer psychotherapeutischen Behandlung einen vorher zugesagten Ausbildungsplatz im ÖD nicht bekommen hat.
Allerdings ist ihr "Problem" sichtbar, wenn auch sehr alt, aber nicht zu verheimlichen.

ÖD kommt mir sowieso in vielen Punkten recht merkwürdig vor.

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Naja sie hat die Stelle sicher nicht wegen der Behandlung sondern wegen des sichtbaren psychischen Problems (ich nehme an Narben) nicht bekommen. Das ist ja in diesem Fall ein Unterschied...

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Ja, Narben, die schon so einige Jahre alt sind.
Warum ist das ein Unterschied, wenn man eine Therapie hatte und dies im Prinzip ein Teeangerproblem war?

Aber solche Menschen werden wahrscheinlich im ÖD nicht angenommen, keine Chance auf "Rehabilitation", dann doch eher einen Rollstuhlfahrer...

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Das kann ich mir so erstmal nicht vorstellen... findet da überhaupt eine gesundheitliche Überprüfung statt?!
Sie wird ja nicht verbeamtet...

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Hi,
eine damalige Freundin war bis vor 8 Jahren schon 4 x Psychosomatisch in Kur, sie ist die Leitung von einem integrativen Kindergarten.

Ob sie noch in der Kirche ist, war relevanter.

Gruß

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Das kann nicht sein.
Wenn man verbeamtet werden will findet vorher eine Gesundheitsprüfung statt. Da könnte ich mir das vorstellen. Aber einfach nur als Angestellte? Nee. Außer sie erzählt es halt selber.

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Hallo 🤗
Wenn sie länger krank war, dann kann AG einen arbeutsmedizinischen Dienst veranlassen und das Gutachten anfordern. Dieser Gutachten wird in der Personalakte (immerhin im Umschlag verschlossen) abgelegt. Sollte sie sich auf die Stelle innerhalb des Trägers bewerben, hat dieser natürlich Zugriff darauf. Ob sie dann die Stelle deswegen nicht bekommt entscheidet man als Verantwortlicher selbst.
Es könnte also sein dass es zum Problem werden kann, muss es aber nicht.

Vg

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Hallo

nein das wird nicht hinterlegt.