Urlaub nach Wiedereingliederung / Langzeitkrank

Hallo!
Nach 16 Monaten Krankmeldung bin ich aktuell in der Wiedereingliederung nach dem sogenannten Hamburger Modell.
Eine große Sorge meines Arbeitgebers ist der Berg an Urlaubsanspruch (fast komplett für 2019, komplett 2020 + Sonderurlaub wg. Schwerbehinderung). Er will mich wohl direkt ab dem 2. Tag "normaler" Arbeitstätigkeit in den Urlaub schicken. Mir persönlich geht das zu schnell, ich würde lieber noch ca. 2 Wochen weiter arbeiten, um mich besser einzugewöhnen.
Gibt es da von Seiten des Gesetzes oder Tarifvertrags (AVR) irgendwelche Vorgaben? Habe ich ein Anrecht darauf, zu arbeiten oder darf mich mein AG direkt in den Urlaub schicken?
Danke schon mal für die Antworten

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Wende dich an den örtlichen integrationsfachdienst. Die Adresse findest du unter Www.integrationsaemter.de

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Hallo.

In der Wiedereingliederungszeit darf man keinen Urlaub nehmen. Also kannst du deinen Urlaub erst abbummeln, wenn du wieder voll einsatzbereit bist. In der Wiedereingliederung hängt ja die Krankenkasse noch mit drin.

LG

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Sie hatte ja geschrieben, ab normaler Tätigkeit...

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Naja, ich lese es aber als die Wiedereingliederungszeit. Sie schreibt ja, sie würde sich gerne länger einarbeiten. Das Hamburger Modell ist ja dafür da, dass es die Einarbeitungszeit ist. Vielleicht schreibt sie ja noch mal und klärt auf, ob die volle Arbeitszeit gemeint ist oder die Wiedereingliederungszeit. Ansonsten stimme ich dir zu, natürlich bei voller Arbeitszeit ist Urlaub möglich.

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Hallo,

das war bei meinem Mann vor kurzem auch so. Direkt nach der Wiedereingliederung musste er den Resturlaub aus 2019 nehmen. Hat ihm auch nicht gepasst, war aber laut Betriebsrat (Unternehmen aus Metall-Branche) korrekt so. Ob das generell im Tarifvertrag geregelt ist oder im Gesetz weiß ich aber leider nicht.

LG
N.