In Elternzeit kündigen?

Hallo :)

Meine Elternzeit geht noch bis Ende August 2020. Ich will aber definitiv nicht wieder bei meinem jetzigen AG arbeiten, da er mich und die anderen Kollegen schlecht und unfair behandelt hat und schlichtweg verrückt geworden ist.
Mehrere Kollegen haben mir unabhängig voneinander mitgeteilt, dass er Teilzeitkräfte loswerden will und er wird auch mich nach der Elternzeit absägen (hatte vorher eine Vollzeitstelle, die ich zeitlich niemals wieder machen könnte und wie gesagt auch nicht will).

Also liegt es nahe, dass von beiden Seiten klar ist, dass ich da nicht mehr arbeiten werde.

Jetzt habe ich ein gutes Jobangebot, das ich am 01.01.21 antreten könnte.

Allerdings kann ich in der Elternzeit ja nur zum Ende der Elternzeit kündigen oder? Das wäre ja viel zu spät.
Meine vertragliche Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Selbst wenn das gehen würde (was ich nicht glaube), wäre das jetzt schon viel zu spät.
Und die Elternzeit verkürzen (und dann den Vollzeitvertrag auslaufen lassen) kann ich ohne Zustimmung des AG auch nicht.

Heißt das echt ich komme da ohne Auflösungsvertrag nicht raus?
Meine Arbeitskraft steht ihm ja ohnehin nie wieder zur Verfügung. Dann könnte er mich ja auch gehen lassen.

Ich befürchte, dass er keinem Auflösungsvertrag zustimmt, da er -wie gesagt- verrückt geworden ist und das vermutlich aus Prinzip nicht machen würde.

Ich weiß, ich müsste dann einfach mit ihm reden usw. aber ich möchte gerne vorher wissen, welche Verhandlungsposition ich habe.

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Hallo,

Verzwickte Situation.
Grundsätzlich kannst du jederzeit während der Elternzeit mit deinen normalen vertraglichen Fristen kündigen, nicht erst zum Ende der EZ.

Sicher, dass deine Kündigungsfrist korrekt ist? Für den Arbeitgeber verlängert sich die Frist ja mit der Dauer deiner Betriebszugehörigkeit, er hat also nach und nach immer längere Fristen.
6 Monate fix dürfen vertraglich für dich nicht grundsätzlich so festgelegt werden.
Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer darf maximal, abweichend von den gesetzlich regulären 4 Wochen, auf die gleiche Dauer die der des Arbeitgebers ausgeweitet werden, darf aber nicht länger sein.
Somit müsstest du (inkl. ggfls einer Ausbildung) bereits 15 Jahre in dieser Firma sein, um eine Frist von 6 Monaten einhalten zu müssen, sofern du eben die gleichen Fristen einhalten sollst wie der Arbeitgeber.
Das kann ich mir bei der Schilderung des AGs nicht vorstellen...

Quelle:
https://www.afa-anwalt.de/arbeitsrecht-ratgeber/kuendigung/kuendigungsfrist-arbeitsvertrag/

Ich würde mit dem Arbeitsvertrag und allen Daten schnellstmöglich zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gehen und mit diesem genau prüfen, welche Möglichkeiten und Fristen es tatsächlich gibt. Sollte die Frist dann tatsächlich so lang sein, würde ich mal schauen, in wie weit das "dem beruflichen Fortkommen" schadet. Eventuell kann man dann über den Ansatz aus der Nummer raus.


Ich wünsche dir viel Erfolg und hoffentlich einen guten Start im neuen Job! :)

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Ende August 2021 meine ich :)

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„ Allerdings kann ich in der Elternzeit ja nur zum Ende der Elternzeit kündigen oder?„

Nein, du kannst jederzeit innerhalb der Elternzeit kündigen zu den vertraglich vereinbarten Fristen.

Wenn allerdings dein AG evtl. eh froh ist und dich loswerden möchte kannst du ja einen Aufhebungsvertrag zum 31.12. machen oder kündigen zum 31.12.

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Kannst du mir eine Quelle geben?

Ich denke, dass er keinen Aufhebungsvertrag machen wird, um mir Steine in den Weg zu legen.
Will das hier nicht ausführen, warum ich das meine. Glaubt mir einfach. Ein absoluter Narzisst.

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Wofür eine Quelle?

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Du könntest z. B. außerordentlich kündigen auf Grund gesundheitsgefährdender Arbeitsbedingungen, falls das zutrifft. Ich würde mich rechtlich beraten lassen.

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Geh unbedingt zeitnah zum Anwalt für Arbeitsrecht und lasse dich beraten.

Willst du Vollzeit bei dem anderen AG arbeiten?

Wäre es ansonsten eine Option dort erstmal Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten ?
Dann beantragst du bei deinem AG Teilzeit in Elternzeit und so wie du ihn beschreibst wird er dir Steine in den Weg legen und dann kannst du dort anfangen wenn er es dir nicht genehmigt.

Aber erst würde ich zum Anwalt gehen und schauen ob ich irgendwie normal kündigen kann.

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Warum wollen denn hier alle zum Anwalt gehen? Die Sache ist doch klar!

Man kann innerhalb der Elternzeit jederzeit mit der vertraglich vereinbarten Frist kündigen. Nur wenn man exakt zum Ende der Elternzeit kündigt, muss man eine Frist von 3 Monaten einhalten auch wenn vertraglich eine kürzere vereinbart wäre. Ist die vertraglich vereinbarte länger als 3 Monate gilt natürlich die längere.

Bist du sicher, dass du 6 Monate? Das ist eher ungewöhnlich.

Ich habe auch in der EZ gekündigt und wollte früher zum zum neuen AG. Hab dann in die Kündigung geschrieben, dass ich fristgerecht zum x.x. kündige. Da ich aber bis dahin aufgrund der EZ ohnehin nicht mehr zur Verfügung stehe darum bitte, dass man einer kürzeren Frist bis zum x.x. zustimmt. So brauchte ich nur eine einfache Zustimmung, Aufhebungsvertrag unnötig. Da haben die AGs aufgrund des juristischen Aufwandes ja keine Lust zu.

So und beim neuen AG habe ich vor Kündigung schon einen Arbeitsvertrag unterschrieben, bei dem der Arbeitsbeginn noch etwas flexibel war. Je nachdem ob mein alter AG zustimmt oder nicht. Da stand dann „Arbeitsbeginn zum 1.8. spätesten jedoch zum 1.10.“ Wenn sie dich wirklich wollen sollte das nicht so das Problem sein.