Beschäftigungsverbot?

Hallo ihr Lieben,
Ich bin am Verzweifeln. Ich bin in der 17.ssw und arbeite als Erzieherin in eimer Kindertagesstätte. Es ist ein Gebäude und alles auf einer Ebene. Krippe bis Hort. Bisher musste ich nur zum BA. Ich habe keinen CMV Schutz und mein BA meint ich kann schon arbeiten außerhalb der Krippe. Muss mich ja nicht anspucken lassen. Mein FA meint das ea nicht zulässig ist da ich trotzdem am Nachmittag bisher immer auch Kontakt mit den Kleinsten hatte. Spätestens wenn es ans Abholen geht am Nachmittag und ich habe einen späteren Dienst sind nicht mehr allzu viele Mitarbeiter da. Ich muss also am Ende bei allen Kindern reagieren und der Kontakt lässt sich nocht vermeiden (kleine Dorfkita). Das habe ich auch meinem BA mitgeteilt. Der verweist mich auf meinen Arbeitgeber und meint er muss ohr die Empfehlung geben und sagen dass es nicht funktioniert. Genau das will mein Arbeitgeber aber nicht zugeben. Mein FA meint man muss mir Beschäftigungsverbot geben, aber helfen tut er mir auch nicht. Momentan bin ich krank geschrieben und echt ratlos. Hat Jemand einen Tipp? Wie ist es bei euch?

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Kurz und schmerzlos: Wenn dich an das zuständige Aufsichtsamt und schildere deinen Fall. Das ist je nach Bundesland die Bezirksregierung, Regierungspräsidium o.Ä einfach googlen.

Dann sollte das mit dem BV von Seiten des AG klappen.

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Hey, bin auch Erzieherin und seit Bekanntgabe der SS im BV. Ich musste auch direkt zum BA und dort wurde festgestellt, dass ich keinen Schutz gegen Cytomegalie (richtig geschrieben?) hab. Daraufhin wurde erst ein befristetes Verbot ausgesprochen, zunächst wegen Corona, aber noch am gleichen Tag bekam ich das individuelle bis zum Mutterschutz eben weil mir diese Immunität fehlt.
Zuständig ist bei uns (Saarland) der AG und nicht der FA. Der kann nur im Risikofall aussprechen und normalerweise richtete sich der AG nach der Empfehlung des BA.
An deiner Stelle würde ich also auch schauen, dass du dich da an die zuständigen Ämter meldest. Es MUSS ja der Mutterschutz eingehalten werden, also auch Anpassung bezüglich Lärm, Heben, etc. und eben auch bezüglich der Krankheiten.

Liebe Grüße

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Huhu,

ich bin stellvertrenede Leitung und kann dir vielleicht etwas weiter helfen.
Der BA kann tatsächlich nur eine Empfehlung aussprechen. Das eigentliche BV stellt dann dein AG aus. Die Empfehlung lautet keinen Kontakt zu U3-Kindern. Das hat der AG an deine Leitung so weiter gereicht. Die hat nun dafür Sorge zu tragen, dass du entweder so arbeiten kannst oder eben dem AG zu vermitteln warum dies nicht funktioniert bzw. was der AG tun muss.
Maßnahmen könnten z.B. sein, dass U3-Kindern im Vormittagsbereich nicht zu euch in die Gruppe zu Besuch kommen dürfen. Für die Nachmittagsbetreuung muss der Dienstplan eben umgeschrieben werden. Sollten solche Maßnahmen nicht umsetzbar sein muss deine Leitung aktiv werden.
Finde die Empfehlungen direkt zur Aufsichtsbehörde zu gehen immer etwas drastisch. Klar, wenn alles nichts nützt ist es der richtige Weg, aber man sollte dem AG doch bitte erst einmal die Möglichkeit geben sich auf die SItuation einzustellen und Maßnahmen zu ergreifen. Such doch bitte erst einmal das Gespräch und Frage nach einer Möglichen Umsetzung der Empfehlung von BA. Du willst ja auch später einmal wieder dort arbeiten gehen. Ich kann deine Sorge total gut verstehen, aber mit einer Krankschreibung gibst du ihm keinerlei Chance mit dir zu reden. Ruf doch einfach mal bei deiner Leitung an und bitte um ein Gespräch wie sie es umsetzen möchte.

Lg

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Ich hänge mich da .salvina. übrigens an #sorry Versuch erst mal wieder das Gespräch beim AG zu suchen. Ich ging jetzt natürlich davon aus, dass das schon stattgefunden hat und er nichts weiter unternommen hat um Änderungen umzusetzen.

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Du gehst zum AG( nicht die Leitung!) klärst mit diesem wie er es vermeiden möchte, dass du mit Krippenkindern in Berührung kommst und fertig.

Verstehe nicht ganz das Problem, es gibt gesetzliche Vorschriften, der AG muss dich daran halten. Was hat er dazu gesagt??

Wenn der AG sich nicht ans Mutterschutzgesetz halten möchte oder du noch mehr Informationen haben willst kannst du dich durchaus an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden! Hat doch nichts mit anschwärzen zu tun!

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Guten Morgen,
Aus welchem Bundesland kommst du denn? Google mal den aktuellen Hygieneplan des Sozialministeriums, der für Kitas gilt. Bei uns in Bayern steht da ganz klar, dass schwangere ein komplettes Betretungsverbot haben und somit bis auf weiteres im BV sind. Da hat der AG keine Wahl, weil das eben von oben entschieden und auch an alle Träger weiter geleitet wurde.

Liebe Grüße und alles Gute!
Ps.: bin auch in der 17. SSW 😊