Kündigung in Elternzeit

Hallo, ich bin angestellt in einem Unternehmen, dass lokal etwa 1000 Mitarbeiter hat und zu einem weltweiten Konzern gehört. Ich möchte Teilzeit in EZ arbeiten. Meine Abteilung gibt es unverändert. Meine Stelle wurde vor 6 Monate neu besetzt, nachdem meine EZ-Vertretung gekündigt hatte...in dem Wissen, dass ich jetzt wiederkomme. Somit hat man nur eine Stelle für mich, die erheblich geringer bezahlt wird als zuvor. Nun erhalte ich die Kündigung, da ich dieser Stelle nicht zugestimmt habe. Dazu wird gerade die zuständige Landesbehörde um Genehmigung gebeten.
Mein Unternehmen ist wirtschaftlich nicht in Schwierigkeiten, aber mit den Umsätzen wohl auch nicht zufrieden. Besteht dort eine Chance, die Genehmigung der Behörde zu bekommen?
Hat das jemand erlebt?
Ich dachte immer da hat der AG keine Chance, aber die Personalabteilung scheint sich da ganz sicher zu sein.
Danke für eure Meinung!

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Ich würde mir da schonmal einen Anwalt für Arbeitsrecht suchen.

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Hallo
Also erstmal: hattest du bereits die Zustimmung zur Teilzeit in Elternzeit? Dein AG muss dich nicht während der Elternzeit beschäftigen. Wenn diese um ist aber natürlich schon.
Mir ist das aus deinen Schilderungen jetzt nicht klar. Jetzt mal angenommen deine Elternzeit ist um, dann muss er dich natürlich gleichwertig beschäftigen und insbesondere bezahlen. Es darf aber auch eine andere Abteilung sein.
Was er tun kann wenn er keine Arbeit für dich hat, ist eine betriebsbedingte Kündigung. Das dürfte bei 1000 Mitarbeitern aber nicht ganz einfach sein, da er dafür eine Sozialauswahl treffen muss.
In jedem Fall würde ich dir den Gang zum Anwalt raten.

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Ja, die Zustimmung habe ich. Soweit ich weiß ist es bei dieser Betriebsgröße auch nicht einfach, das abzulehnen.

Die Elternzeit ist nicht um...eben Teilzeit in EZ.

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Während der Elternzeit besteht ein Rechtsanspruch auf 15 - 30 Wochenstunden Teilzeitarbeit, wenn der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat. Diese muss nur 7 Wochen vor geplantem Beginn mitgeteilt werden. Ablehnen kann dies der Arbeitgeber nur aus sehr dringenden betrieblichen Gründen. In diesem Fall kann der/die AN die gewünschte Teilzeitstelle auch in einem anderen Unternehmen ausüben und wenn er/sie nichts findet für diese Stundenzahl ALG1 beantragen.

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Während der EZ hat man eigentlich Kündigungsschutz. Aber ganz nachvollziehbar finde ich den Text grade nicht.

Würde mir professionelle Unterstützung holen

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Was genau ist nicht nachvollziehbar?
Ich komme mit 30h in Form von Teilzeit in Elternzeit wieder. Die Teilzeit ist genehmigt, nur Stelle gibt es keine mit gleicher Bezahlung.

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Und das ist in der Tat nicht Dein Problem, sondern das des Arbeitgebers. Und wenn Du nur zum Kaffeekochen und für die Aktenablage kommst, muss er Dich Deinem Arbeitsvertrag entsprechend bezahlen (also bei ursprünglich 40 Stunden Wochenarbeitszeit für die 30 Stunden Elternteilzeit halt 75% des vertraglich vereinbarten Entgelts).

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Wie lange bist du noch in Elternzeit?
Du hast dann ja noch Kündigungsschutz. Also darf er dich nicht kündigen. Ich würde zum Anwalt gehen und Klage einreichen.

Er darf dir aber eine andere Stelle anbieten bzw. dich versetzen. Jedoch mit gleicher Bezahlung wie vorher nur für 30 Stunden. Der hätte ich ggf. schriftlich zugestimmt und mein Gehalt auf 30 Stunden runter gerechnet. Denn Anspruch auf die gleiche Position hast du leider nicht.

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Noch 3 Jahre, da Geschwisterkinder 🙈

"Er darf dir aber eine andere Stelle anbieten bzw. dich versetzen. Jedoch mit gleicher Bezahlung wie vorher nur für 30 Stunden."

Genauso kenne ich es auch. Aber seit Monaten wird darauf beharrt, dass es keine Stelle gibt...nur erheblich niedriger Bezahlte, die ich aber ablehne.

Ist das eine Grundlage (ist ja ausschließlich wirtschaftlich), die Genehmigung von der Aufsichtsbehörde zu bekommen?

In 2 Wochen trete ich an und momentan ist eine Freistellung Thema bis Ende der regulären Kündigungsfrist. Ich werde also weiterbezahlt ganz ohne Tätigkeit, Kündigung wird dann mit großer Wahrscheinlichkeit unwirksam und ich trete dann später doch wieder an 🤷. Die MA vom Personalbüro ist felsenfest davon überzeugt, dass ich raus bin aus dem Unternehmen.
Ich kann halt das Vorgehen der Personalabteilung nicht nachvollziehen!?

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Das kann ich mir nicht vorstellen, dass sie die Zustimmung bekommen. Nicht bei der Unternehmensgröße. Da kommt er nicht mit durch.
Ich kenne jetzt deine Qualifikation nicht, aber wenn du auch woanders einsetzbar bist, hat er keine Chance.
Die Kündigung ist unwirksam. Er müsste theoretisch erstmal den Antrag ablehnen und dies begründen.
Eure Personalabteilung hat wohl keine Ahnung, der würde ich mal die entsprechenden Gesetze mitteilen.

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Im Normalfall dürfte das nicht durch gehen. Aber man weiß nie....je nachdem welche Tricks etc man da so auf Lager hat.

Hast du eine Rechtschutzversicherung? Dann würde ich mich definitiv schonmal von einem Fachanwalt beraten lassen.

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Korruption würde dem firmeneigenen Code of Conduct widersprechen.
Es würde mich auch interessieren, was denn da noch für Tricks möglich wären.

Rechtsschutz hab ich. Anwalt ist auch schon kontaktiert.

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Korruption ist das eine. So ganz genau kenne ich mich da glücklicherweise auch nicht aus, aber es ist auch nix neues dass Mitarbeiter dann mal plötzlich geklaut haben oder sonst ein Vergehen angedichtet bekommen. Gut, aus der Elternzeit heraus jetzt eher schwierig. Aber ich glaube, Arbeitgeber können ganz schön kreativ sein.

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Kannst du dich vielleicht mal an den Betriebsrat wenden? Vielleicht kann der weiterhelfen?

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Hallo 🤗
Ich würde mich auch rechtlich beraten lassen. Ich glaube aber die Personalabteilung hat hier tatsächlich gute Karten. Das was sie dir geschickt haben, ist ein Änderungsvertrag. Wird dieser seitens AN abgelehnt kann eine Kündigung ausgesprochen werden. Aber! Soweit ich informiert bin, geht es nicht den vorhandenen Lohn zu kürzen (nur Zulagen). Beim Angebot einer geringwertiger Stelle müsste dein Lohn unberührt bleiben. Das ist der Punkt an dem evtl. der Fachanwalt ansetzen könnte.

Viel Glück

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So einfach ist das für den AG zum Glück nicht. Die TE ist in Elternzeit, somit ruht ihr Arbeitsvertrag.

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Soweit ich verstanden habe, wird sie erst nach der EZ gekündigt. Wenn eine Kündigung in EZ versucht wird, dann ist es eine einfache Sache für den Anwalt.

Bei dem Rest ist es leider so und rechtlich auf der sicheren Seite (wenn keine EZ und Lohn gleich). Bin in einem öffentlichen Unternehmen wo es praktiziert wird und rechtlich abgesegnet...

Vg

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