Mutterschutzlohn - muss ich noch was machen?

Nächsten Freitag beginnt bei mir der Mutterschutz. Das weiß mein AG, weil er eben bis dahin ein BV ausgestellt hat.
Die Krankenkasse hat sich nach der aktuellen Bankverbindung erkundigt, also das scheint zu laufen.
Muss ich noch irgendwas wegen des AG machen? Normalerweise setzt sich doch die Krankenkasse mit ihm in Verbindung wegen des Mutterschutzlohns, oder hab ich was falsch verstanden?
Mein AG weiß nicht, dass ich Zwillinge erwarte - das stand noch nicht fest, als die Gyn mir in der 8. Woche die Bescheinigung über den ET gegeben hat. Aber da reicht dann die Mitteilung durch die zwei Geburtsurkunden (wegen verlängertem Mutterschutz), oder?

Zum Verständnis: meine Chefin weiß schon von den Zwillingen, aber die zentrale Stelle der Personalabteilung etc hat nichts schriftliches vorliegen.

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Hattest du die Bescheinigung des FA fürs Mutterschaftsgeld abgegeben bei der Krankenkasse (Mutterschaftslohn ist nämlich das, was du im BV bekommst)?

Die Krankenkasse setzt sich mit deinem AG in Verbindung wegen des AG-Zuschusses, auch nach der Entbindung. Die teilen ihm mit wieviel und wie lange er zahlen muss.

Eine Kopie der Geburtsurkunden legst du ja eh deiner Anmeldung der Elternzeit bei.

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Ja, die Bescheinigungen über den ET hab ich ganz am Anfang beiden gegeben. Mit der KK hatte ich da öfter Kontakt telefonisch und die meinten, das reicht.
Beim Arbeitgeber hieß es „damals“ auch, dass das so passt.
Gut, danke. Dann müsste echt alles so weit passen.

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Warum willst du der Arbeit Geburtsurkunden schicken? Das geht die nix an.

Die Dauer des Mutterschutzes wird deinem Arbeitgeber von der Krankenkasse mitgeteilt. An die Krankenkasse schickst du einen Zettel, den du im Normalfall so in der 30.-33. SSw (rein theoretisch auch früher) vom Frauenarzt bekommst. Auf dieser Bescheinigung trägst du deinen Arbeitgeber ein und die Krankenkasse macht den Rest.

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Reicht dem AG quasi die Mitteilung von der KK statt der Geburtsurkunden? Ich dachte, irgendeinen Nachweis brauchen die. Aber wenn das über die KK läuft umso besser. Die KL wurde am Anfang schon über den AG informiert, weil sie das Beschäftigungsverbot in Kopie von mir bekommen haben.

Ich hab meine Bescheinigung schon in der 8. Woche bekommen, ich bin bereits in der 33. Woche und erst in der 36. Woche wieder bei der Frauenärztin. Aber scheint wohl so, als reiche die Bestätigung vom Anfang aus.

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Also ich musste, genau wie mein Mann die Geburtsurkunde einreichen bei Anmeldung der Elternzeit. Das ist für die ja auch ein Nachweis bzgl Pflegeversicherung (Wegfall Zusatzbeitrag).

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